Die gesetzlichen Regelungen zum Spamming unterscheiden nicht zwischen gewollter unerlaubter E-Mail-Werbung und dem fehlerhaften Versand an einen falschen Empfänger. Das LG Darmstadt hatte zu einer ähnlichen Konstellation im Mai einen Schadenersatzanspruch wegen eines DSGVO-Verstoßes bejaht (Urteil vom 26.5.2020, Az.. 13 O 244/19). Es ging es um Nachrichten über das Netzwerk Xing im Rahmen eines Bewerbungsprozesses. …
Schlagwort: Empfänger
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