Die gesetzlichen Regelungen zum Spamming unterscheiden nicht zwischen gewollter unerlaubter E-Mail-Werbung und dem fehlerhaften Versand an einen falschen Empfänger. Das LG Darmstadt hatte zu einer ähnlichen Konstellation im Mai einen Schadenersatzanspruch wegen eines DSGVO-Verstoßes bejaht (Urteil vom 26.5.2020, Az.. 13 O 244/19). Es ging es um Nachrichten über das Netzwerk Xing im Rahmen eines Bewerbungsprozesses. …
Schlagwort: Empfänger
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen:
- Stefan Schenk bei Und wieder: Vorsicht bei Preisangaben im Newsletter
- 360 Grad Konzept bei So geht eine rechtskonforme Newsletteranmeldung
- Schultheis bei Streitwertfestsetzung – Nur noch 1.000,- Euro bei unerlaubter Werbe-E-Mail
- Laura Krone bei Schadenersatz nach Nachricht an falschen Empfänger
- Marit bei Schmerzensgeld bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Abmahnung
Bestandskundenwerbung
CRM
Datenschutz
Dialogmarketing
Double-Opt-In
DSGVO
E-Mail
E-Mail-Marketing
E-Mail-Werbung
E-Mail Design
Einwilligung
eMailings
Erfolgsmessung
Facebook
Handel
KI
Kundenbindung
Mobile
Neukundengewinnung
Newsletter
Nutzung
Online-Marketing
Online-Werbung
Opt-In
Personalisierung
Praxistipps E-Mail Marketing
Recht
Rechtslage
Response
Schadenersatz
Social Media
Spam
Suchmaschinen
Tourismus
Tracking
Urteil
Versandhandel
Versandplanung
Web 2.0
Weihnachtsgrüße Online
Weihnachtsgrüße per E-Mail
Weihnachtskampagnen
Weihnachtsmails
Werbung