Bekanntlich ist das deutsche Wettbewerbsrecht kompromisslos, wenn es um die Frage zulässiger E-Mail-Werbung geht. Fehlt es an der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers, ist der Versand stets unzulässig. Eine Ausnahme mit strengen Voraussetzungen gilt nur für die Bestandskundenwerbung. Wagt mein einen Blick zu unseren eidgenössischen Nachbarn, scheinen sich dagegen mehr Spielräume zu ergeben. Nach Art. …
Schlagwort: Massenwerbung
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