Das OLG Frankfurt bestätigte kürzlich, dass auch Nachfragehandlungen als Werbung per E-Mail eingestuft werden können. Hierzu zählen auch Kooperationsanfragen von einem Blogbetreiber zum Zwecke des Austauschs von Beiträgen und Links. In den Erhalt derartiger Werbungen kann der angefragte Seitenbetreiber jedoch durch Äußerungen auf seiner Webseite eingewilligt haben.
Schlagwort: Nachfragewerbung
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen:
- Stefan Schenk bei Und wieder: Vorsicht bei Preisangaben im Newsletter
- 360 Grad Konzept bei So geht eine rechtskonforme Newsletteranmeldung
- Schultheis bei Streitwertfestsetzung – Nur noch 1.000,- Euro bei unerlaubter Werbe-E-Mail
- Laura Krone bei Schadenersatz nach Nachricht an falschen Empfänger
- Marit bei Schmerzensgeld bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Abmahnung
Bestandskundenwerbung
CRM
Datenschutz
Dialogmarketing
Double-Opt-In
DSGVO
E-Mail
E-Mail-Marketing
E-Mail-Werbung
E-Mail Design
Einwilligung
eMailings
Erfolgsmessung
Facebook
Handel
KI
Kommunikation
Kundenbindung
Kundenservice
Mobile
Neukundengewinnung
Newsletter
Nutzung
Online-Marketing
Opt-In
Personalisierung
Praxistipps E-Mail Marketing
Recht
Rechtslage
Response
Schadenersatz
Social Media
Spam
Suchmaschinen
Tourismus
Tracking
Urteil
Versandhandel
Versandplanung
Weihnachtsgrüße Online
Weihnachtsgrüße per E-Mail
Weihnachtskampagnen
Weihnachtsmails
Werbung