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BGH untersagt Tell-a-friend weitgehend

Werbende Unternehmen müssen erneut einen Rückschlag hinnehme, was die Möglichkeiten im Netz angeht, auf sich aufmerksam zu machen. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes wird die vielfach auf Webseiten eingesetzte Empfehlungsfunktion weitgehend verboten. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

Verstöße gegen Unterlassungserklärungen und wie man sie vermeidet

Abmahnungen im E-Mail-Marketing sind an der Tagesordnung. Sind die geltend gemachten Unterlassungsansprüche berechtigt, lässt es sich bisweilen nicht vermeiden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Verstößt man dagegen, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Ob aber ein Verstoß vorliegt, hängt von dem Wortlaut der Unterlassungserklärung ab, wie ein Urteil des LG Heidelberg zeigt. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING …

Unverlangte E-Mail-Werbung: Keine Beschränkung der Unterlassungserklärung auf spezifizierte E-Mail-Adressen

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hagen muss die abzugebende Unterlassungserklärung nach einer unverlangten E-Mail-Werbung nicht auf bestimmte E-Mail-Adressen beschränkt sein. Unternehmen, die Werbung per E-Mail versenden, wird damit eine kaum schwere Bürde auferlegt. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

Auch in Österreich: Informationsübermittlung per E-Mail bedarf der Einwilligung

Dass die Werbung per E-Mail in Deutschland einer Einwilligung bedarf, ist hinlänglich bekannt. Im Ausland ist die Rechtslage allerdings bisweilen eine andere. In Österreich hat der Oberste Gerichtshof jetzt jedoch eine ganz ähnliche Rechtsauffassung vertreten und entschieden, dass schon die Informationsübermittlung per E-Mail jedenfalls dann einer Einwilligung bedarf, wenn diese in Werbeabsicht erfolgt. Von Dr. …

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