Die Versendung von Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Das gilt bereits länger und nicht erst mit dem neuen Datenschutzrecht. Das bei Widerruf der Einwilligung zukünftige gleichwohl versande Werbe-E-Mails so zu behandeln sind, als läge keine Einwilligung vor, musst kürzlich das OLG München klarstellen.
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Re-Opt-in-Kampagnen als Verletzung eines Grundrechtes auf Datenschutz
Um den Mai 2018 wiederholten sich scheinbar unendliche E-Mails, die den Empfänger zur Abgabe einer Einwilligung zwecks weiterer Kontaktaufnahme aufforderten. Unzählige Unternehmen sprangen auf den Zug auf, um im Rahmen der aufkommenden DSGVO mehr oder weniger sämtlichen Kontakten erstmalig oder vorsorglich erneut eine datenschutzkonforme Einwilligung abzuringen. Bei Vielen dürfte sich schnell Ernüchterung angesichts der wenigen …
Andere Länder, andere Sitten: 100.000,- Dollar Strafe gegen Unternehmenschef wegen Spammings
Die Rechtslage im E-Mail-Marketing gilt in Deutschland als besonders streng. Bei jeder E-Mail, bei der eine Einwilligung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, drohen Abmahnungen und Klagen. Ein Fall aus Übersee zeigt nun, dass das deutsche Rechtsdurchsetzungsverfahren noch eher harmlos ist. Eine kanadische Aufsichtsbehörde hat gerade den Chef einer B2B-Plattform persönlich wegen Verstößen gegen die kanadischen …
Vorsicht bei der Verbindung von Werbe-Opt-in mit Eröffnung des Kundenkontos
Ein beliebter Versuch, für mehr Werbeeinwilligungen zu sorgen, ist die Verbindung der Opt-in-Erteilung mit der Eröffnung des Kundenkontos. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, wie ein frisches Urteil aus München zeigt. Worum ging es? Klägerin in dem Rechtsstreit war die Wettbewerbszentrale. Diese richtete sich mit dem Vorwurf unzulässiger E-Mail Werbung gegen die Beklagte, die einen Onlinehandel …
Von den Folgen eines Fehlurteils
Nun kommt, was kommen musste: Erste Gerichte entscheiden, dass auch eine E-Mail-Signatur Werbung enthalten kann und so die gesamte E-Mail einwilligungsbedürftig ist. Das Amtsgericht Bonn meint, dass schon eine Feedback-Anfrage in der E-Mail-Signatur Werbung sei. Das alles ist nicht überraschend, weil der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall schon im Jahre 2015 Vergleichbares entschieden hat. Kläger …
BGH zur Einwilligung in mehrere Werbekanäle
Endlich ist es da – das lang ersehnte höchstinstanzliche Urteil zu Einwilligungserklärungen in die Werbung auf mehreren Werbekanälen! Und es ist für die Werbebranche auch noch sehr erfreulich: Laut Gericht widerspricht es den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG nicht, wenn sich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Einwilligung eines …
Schwierige Werbeeinwilligung: Oberlandesgericht kassiert AGB-Klausel der Telekom
Natürlich suchen Unternehmen nach einfachen Wegen, die Einwilligungen ihrer Kunden in die Werbung über verschiedene Kanäle einzuholen. Häufig werden Einwilligungen in AGB des Unternehmens integriert. Das OLG Köln hat eine solche Klausel jetzt für unwirksam erklärt.
Bundesgerichtshof: Verdeckte Generaleinwilligung ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat mal wieder entschieden, dass Einwilligungserklärungen transparent und hinreichend konkret gefasst sein müssen. Eine allgemeine Einwilligung, die auf Sponsoren verweist, sei unzureichend, wenn nicht erkennbar ist, für welche Produkte und Dienstleistungen die Sponsoren werben. Unwirksam sei insbesondere, wenn dadurch letztlich eine allgemeine Einwilligung erteilt wird, ohne dass der Betroffene das wirklich merkt. (BGHvom …
Kooperationsanfrage per E-Mail kann Werbung sein
Das OLG Frankfurt bestätigte kürzlich, dass auch Nachfragehandlungen als Werbung per E-Mail eingestuft werden können. Hierzu zählen auch Kooperationsanfragen von einem Blogbetreiber zum Zwecke des Austauschs von Beiträgen und Links. In den Erhalt derartiger Werbungen kann der angefragte Seitenbetreiber jedoch durch Äußerungen auf seiner Webseite eingewilligt haben.
Neue Urteile: Gibt es ein Ablaufdatum für Einwilligungen?
Immer wieder werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, nach denen eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail nach einer gewissen Zeit erlöschen soll. Aktuell ist über zwei Urteile zu berichten: mit unterschiedlichem Ergebnis.