An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Kim Kruse zum Thema Versandplanung und warum sie wichtig ist für gutes E-Mail-Marketing.
Der absolit® Blog| Seite 45
Kann eine Einwilligung wirklich erlöschen?
Ob Werbung per E-Mail, Telefax oder Anruf beim Verbraucher: Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfänger geht rechtlich bekanntlich nichts.
Weihnachtsgeschenke
An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Yvonne Perdelwitz mit einem Weihnachtsgeschenk von postina.net: das kostenlose Whitepaper „A-Z des E-Mail-Marketings“.
Transaktionsmails – effektiv und rechtlich zulässig
Daniel Schätzle erläutert die Möglichkeiten und Rechtsgrundlagen von Transaktionsmails im E-Mail-Marketing
Online-Presseportale nutzen
An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Yvonne Perdelwitz mit einem Tipp, um Themen und Produkte einfach und kostenlos im Netz zu bewerben.
Ob und wie Sie eine Unternehmens-Seite bei Google+ erstellen
Seit dieser Woche gibt es Unternehmensseiten bei Google+. Wie bei Facebook ist alles ganz einfach, aber bringt es wirklich etwas?
Die 5 Fehler bei der Adressgewinnung
Dass man für E-Mail-Marketing eine Einwilligung benötigt, hat sich inzwischen herumgesprochen. Wie diese Einwilligungen am besten gewonnen werden, jedoch nicht. Noch immer werden viele Fehler gemacht.
Die nächste (Werbe-)E-Mail wird teuer!
Jede werbende E-Mail bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers. Versendet ein Unternehmen eine Werbe-E-Mail an einen Empfänger und kann es nicht nachweisen, dass dieser in den Empfang eingewilligt hat, sieht es sich der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt.
Ihre Kunden sprechen über Sie
An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Julia Nati über Social Media Monitoring und darüber wie Sie beobachten und aktiv werden.
Voraussetzungen für die rechtmäßige Nutzung von Google Analytics
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat am 15.9.2011 in einer Pressemitteilung erklärt, dass für Betreiber von Websites ab sofort ein datenschutzrechtlich „beanstandungsfreier Gebrauch“ von Google Analytics (GA) möglich ist.
