An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Yvonne Perdelwitz über knappe Angebote, Downloads, Neues und Sachliches in den Betreffzeilen des absolit-Newsletters.
Der absolit® Blog| Seite 44
Ist eine E-Mail eigentlich schriftlich?
„Du bekommst das noch schriftlich; ich schicke Dir das noch per Mail.“ Es vergeht kaum ein Woche im Büroleben, an dem nicht ein Gesprächspartner am Telefon so oder so ähnlich unterstreichen möchte, dass etwas besonders wichtig ist und deshalb nicht allein mündlich abgehandelt werden soll. Der Jurist stutzt: E-Mail und Schriftform? Ist das eigentlich richtig?
Gewinnspiel-Werbung per E-Mail
Die Veranstaltung von Gewinnspielen zu Zwecken der Werbung erfreut sich großer Beliebtheit. Gerade in den sozialen Netzwerken werden die Nutzer mit den verschiedensten Gewinnspielen überhäuft.
Neukontakte gewinnen
An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Yvonne Perdelwitz über die Generierung neuer Newsletterabonnenten durch Whitepaper und Downloads, mit Erfolgen von über 60%.
Änderungen bei „Share with XING“
An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Yvonne Perdelwitz über das veränderte „Sharen“ mit dem Business-Netzwerk XING.
Auch Sponsorenwerbung per E-Mail bedarf der Einwilligung
Es ist allgemein bekannt, dass die Werbung per E-Mail nur zulässig ist, wenn dem eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers zu Grunde liegt. Immer wieder setzen sich Organisationen darüber mit der Begründung hinweg, sie seien gemeinnützig oder würden jedenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen. Einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Berlin lässt sich wieder einmal entnehmen, dass dies …
Google Places: So erstellen und optimieren Sie Ihr Profil
Jede fünfte Suchanfrage hat lokalen Bezug. Dann zeigt Google statt der Homepage den Places-Eintrag. Damit Sie möglichst weit oben stehen, sollten Sie drei Regeln beachten.
Über Sinn und Unsinn eines E-Mail-Disclaimers
Wer kennt sie nicht: geschäftliche E-Mails, die am Ende einen ganzen Rattenschwanz an rechtlichen Hinweisen enthalten. Über die rechtliche Sinnhaftigkeit derartiger E-Mail-Disclaimer wird viel diskutiert. Das Landgericht Saarbrücken hat nun entschieden, dass eine E-Mail nicht veröffentlicht werden darf, wenn in einem E-Mail-Disclaimer der Veröffentlichung widersprochen wurde (LG Saarbrücken vom 16.12.2011, Az. 4 O 287/11).
Mit Versandplanung zum effektiveren Newsletter
An dieser Stelle berichtet die Agentur postina.net ihre Erfahrungen. Heute Kim Kruse zum Thema Versandplanung und warum sie wichtig ist für gutes E-Mail-Marketing.
Kann eine Einwilligung wirklich erlöschen?
Ob Werbung per E-Mail, Telefax oder Anruf beim Verbraucher: Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfänger geht rechtlich bekanntlich nichts.
