Zugegeben, die Abmeldung eines Empfängers ist ein nicht sehr glorreicher Moment im E-Mail-Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren. Alles für Nichts? All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist …
Kategorie: Rechtslage
Vorsicht bei zu detaillierten Einwilligungserklärungen
Zwei aktuelle Urteile geben erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass Einwilligungserklärungen sorgfältig formuliert sein müssen. Gericht werden vorformulierte Erklärungen stets in der denkbar schlechtesten Variante auslegen. Zielkonflikt bei der Formulierung Bei der Formulierung von Opt-in-Erklärungen besteht ein Zielkonflikt: Einerseits sind Einwilligungen nur wirksam, wenn sie alle wesentlichen Informationen enthalten. Andererseits beschränkt jede Konkretisierung die zukünftige Werbung. …
Kein Übergang von Unterlassungsverpflichtungen bei Asset-Deal
Bei einem so genannten Asset-Deal, bei dem also nur einzelne Vermögenswerte eines Unternehmens veräußert werden, geht ein etwaiges Vertragsstrafeversprechen des übernommenen Unternehmens nicht auf den Erwerber über. Das erwerbende Unternehmen muss sich also an alte Unterlassungserklärungen nicht halten. Kauf von IT und Website Dem Urteil des Landgericht Köln vom 26.9.2022 (Az. 14 O 225/21) ging …
Muss Werbung in Newslettern als Anzeige gekennzeichnet werden?
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass in einem Newsletter einer Computerzeitschrift, Anzeigen deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen. Das Gesetz verlange eine deutliche Trennung von redaktionellem Til und werbenden Inhalten. Der beklagte Verlag ging in Berufung – das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Gestaltung des Opt-out bei Bestandskundenwerbung
Bei der E-Mail-Werbung an eigene Kunden kann ausnahmsweise auf die vorherige Abfrage einer Werbe-Einwilligung verzichtet werden. Unter Beachtung strenger Voraussetzungen kann auf eine solche Einwilligungsabfrage sowohl wettbewerbs- wie auch datenschutzrechtlich verzichtet werden. Die niedersächsische Datenchutzbehörde gibt hierzu Hinweise, wie die erforderliche Opt-out-Möglichkeit zu gestalten ist. (27. Tätigkeitsbericht 2021, S. 149) Grundsatz Die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung …
Selektion für Newsletter ruft die Datenschutzbehörden auf den Plan
Modernes Newsletter-Marketing versucht, die Kunden zielgenau anzusprechen. Geschieht die Selektion der Empfänger für einen konkreten Newsletterinhalt dabei ohne Einwilligung der Betroffenen, kann das einen DSGVO-Verstoß darstellen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass sich die Datenschutzaufsichtsbehörden sehr für das Thema interessieren. Wichtig ist, das Thema vorab zu erkennen und zu prüfen, ob und wenn ja wie eine Einwilligung …
Gericht: Werbewidersprüche müssen auf allen Kanälen berücksichtigt werden
Werbung per E-Mail ist nur zulässig, wenn eine Einwilligung des Empfängers vorliegt oder die (strengen) Voraussetzungen für die Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegen. In beiden Fällen hat der Abonnent die Möglichkeit, der weiteren Verwendung seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken zu widersprechen. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass der Empfänger dafür nicht auf …
Check-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren ist kein Spam
Nach Ansicht des AG Kassel (Urteil vom 26.4.2022, Az. 435 C 1051/21) ist das aussortieren einer Check-Mail nicht so aufwendig. Zudem äußert sich das Gericht zu den Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten.
Rechtliche Grenzen der Werbung in Kundenportalen
Immer mehr Unternehmen haben bieten ihren Kunden ein eigenes Internetportal. Die Nutzerinnen der Portale können darin zum Beispiel Vertragsunterlagen einsehen, Fragen an das Unternehmen adressieren oder neue Verträge abschließen. In der Regel gibt es zudem ein Postfach, in das dem Kunden Nachrichten eingestellt werden können. Aktuelle Urteile von EuGH und BGH werfen die Frage auf, …
„Nur“ 25 Euro Schmerzensgeld für Werbung per E-Mail – Wo steht das Damoklesschwert?
Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass dem Empfänger einer Werbe-E-Mail 25,- Euro Schmerzensgeld zustehen. Dies ergebe sich aus Art. 82 der Datenschutzgrundverordnung. Einen weitergehenden Anspruch habe der Kläger aber nicht. Ob man dieses Urteil aus Unternehmenssicht als gute oder schlechte Nachricht ansehen muss, kommt auf den Blickwinkel an.