Bekanntlich löst der Versand von werbenden E-Mails ohne eine vorherige Einwilligung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus. Auch etwaige Anwaltskosten für eine Abmahnung sind normalerweise zu ersetzen. Die DSGVO wirft aber die Frage auf, ob darüber hinaus auch ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht. Immer öfter machen Abmahner auch einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO geltend; bisher zu …
Kategorie: Rechtslage
Pflichtfeld „Anrede“ bei Newsletter-Abonnements muss auch neutrale Auswahl zulassen
Ende letzten Jahres hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass bei der Aufnahme von Kontaktdaten in einem Online-Formular im Anrede-Feld neben „Herr“ und „Frau“ auch eine geschlechtsneutrale Anrede bereitgehalten werden muss. Dies gilt jedenfalls, wenn die Auswahl der einer Anrede verpflichtend ist. Nur so könnten die Rechte non-binärer Personen gewahrt werden.
Schmerzensgeld bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen unerlaubter E-Mail-Werbung als DSGVO-Verstoß können deutsche Gerichte nicht einfach ablehnen, weil die E-Mail eine Bagatelle sei. Hierzu müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden. So entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können
Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.
Inhaltlich verantwortlich – Pflichtangaben im Newsletter
Die Notwendigkeit eines Impressums hat sich bei Seitenbetreibern längst herumgesprochen. Die selbe Pflicht besteht auch mit Blick auf jede Form von Werbe-E-Mails. Ergänzt wird die Impressumpflicht durch die Pflicht zur Angabe des inhaltlich Verantwortlichen bei journalistisch-redaktionellen Angeboten. Diese Verpflichtung gilt einerseits nicht für jeden Newsletter. Andererseits ist sie auch nicht auf Angebote von Verlagen beschränkt. …
E-Mail-Werbung nach Cold Call: Das klappt nicht immer…
Ein häufiger Rat an B2B-Vertriebsteams ist es, zunächst kalt anzurufen, um Interesse für das Produkt zu erfragen. Anschließend wird telefonisch oder per E-Mail nachgefasst. Bei der zweiten Kontaktaufnahme wird sich dann häufig auf ein in dem Erstgespräch erteilte Einwilligung berufen. Und in der Tat wird diese häufig vorliegen, antworten die Angerufenen auf die Frage: „Kann …
Schadenersatz nach Nachricht an falschen Empfänger
Die gesetzlichen Regelungen zum Spamming unterscheiden nicht zwischen gewollter unerlaubter E-Mail-Werbung und dem fehlerhaften Versand an einen falschen Empfänger. Das LG Darmstadt hatte zu einer ähnlichen Konstellation im Mai einen Schadenersatzanspruch wegen eines DSGVO-Verstoßes bejaht (Urteil vom 26.5.2020, Az.. 13 O 244/19). Es ging es um Nachrichten über das Netzwerk Xing im Rahmen eines Bewerbungsprozesses. …
Grillparty und Inkontinenzprodukte – Einwilligungserklärungen sorgfältig formulieren
Zurecht wird teilweise erheblicher Aufwand in die Formulierung von Werbeeinwilligungen gesteckt. Vor allem, wenn die Einwilligung für mehrere Gesellschaften genutzt werden soll, die Produktpalette groß ist oder eine Einwilligung für viele Kanäle eingeholt werden soll, wird es schnell komplex. Dass es sich in solchen Fällen lohnt, in rechtliche Beratung zu investieren, ist klar. Doch auch …
Panne beim E-Mail-Marketing: Muss die Datenschutzbehörde informiert werden?
Die DSGVO hat nicht nur Auswirkungen auf die Datenerhebung bei der Newsletter-Anmeldung, das Tracking von Abonnenten oder die Dienstleisterauswahl. Die Datenschutzgrundverordnung birgt noch weitere – teils unbeachtete – Risiken. Art. 33 DSGVO sieht vor, dass eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Schon die fehlende oder verspätete …
Unerlaubtes E-Mail-Marketing unter Einsatz von Tracking-Pixel
Das LG Wiesbaden hatte sich in einem aktuellen Beschluss zur Streitwertfestsetzung mit den Auswirkungen von „Späh-Elementen“ in unerlaubter E-Mail-Werbung auseinander zu setzen. Nach dem Beschluss wirken sich derartige Elemente wie ein Google-Pixel streitwerterhöhend aus. Bei Versand von Werbe-E-Mails unter Einbeziehung von Tracking-Technologien ist daher in doppelter Hinsicht Vorsicht geboten.