Die Zahl der Urteile, die Schadensersatz für werbende E-Mails zusprechen, für die eine Einwilligung nicht nachgewiesen werden kann, nimmt zu. Ein aktuelles Urteil eines Amtsgerichts, das der Abmahnanwalt Frank Richter in eigener Sache erstritten hat, zeigt, wie einfach es sein kann, zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Kategorie: Rechtslage
Datenschutzbehörden für strenges Kopplungsverbot
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtfertigung. Stammt die Rechtfertigung aus einer Einwilligung, muss diese freiwillig sein. Uneinigkeit besteht darüber, ob und unter welchen Umständen eine Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten noch „freiwillig“ ist, wenn sie nur erfolgt, um kostenfreie Produkte eines Anbieters nutzen zu können. Umstritten ist also nicht nur, unter welchen Voraussetzungen eine …
Spamverbot in der Schweiz – Nur bei automatisierter Massenwerbung
Bekanntlich ist das deutsche Wettbewerbsrecht kompromisslos, wenn es um die Frage zulässiger E-Mail-Werbung geht. Fehlt es an der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers, ist der Versand stets unzulässig. Eine Ausnahme mit strengen Voraussetzungen gilt nur für die Bestandskundenwerbung. Wagt mein einen Blick zu unseren eidgenössischen Nachbarn, scheinen sich dagegen mehr Spielräume zu ergeben. Nach Art. …
Adressgenerierung mit GAU-Potential – Datenschutzbehörden und das E-Mail-Marketing
Ein aktueller Fall zeigt, dass die Datenschutzbehörden auch im E-Mail-Marketing inzwischen jede Zurückhaltung abgelegt haben. Ein per E-Mail werbendes Unternehmen erhielt bestimmte Anfragen der Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein und ließ diese teilweise unbeantwortet. Daraufhin verhängt die Behörde ein Zwangsgeld, gegen das das Unternehmen gerichtlich vorging und jedenfalls teilweise unterlegen war.
BayLDA untersagt Einsatz von Mailchimp
Mit dem Schrems II Urteil hat der EuGH den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die USA – das US-Privacy-Shield – aufgehoben. Seit dem wird der Datenaustausch mit US-Dienstleistern in der Praxis auf sogenannten EU-Standarddatenschutzklauseln gestützt. Die Bayerische Datenaufsicht hat nun deutlich gemacht, dass Unternehmen es sich dabei nicht zu einfach machen dürfen. Was war noch einmal …
Kein DSGVO-Schadensersatz wegen einer einzigen Werbe-E-Mail
Bekanntlich löst der Versand von werbenden E-Mails ohne eine vorherige Einwilligung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus. Auch etwaige Anwaltskosten für eine Abmahnung sind normalerweise zu ersetzen. Die DSGVO wirft aber die Frage auf, ob darüber hinaus auch ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht. Immer öfter machen Abmahner auch einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO geltend; bisher zu …
Pflichtfeld „Anrede“ bei Newsletter-Abonnements muss auch neutrale Auswahl zulassen
Ende letzten Jahres hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass bei der Aufnahme von Kontaktdaten in einem Online-Formular im Anrede-Feld neben „Herr“ und „Frau“ auch eine geschlechtsneutrale Anrede bereitgehalten werden muss. Dies gilt jedenfalls, wenn die Auswahl der einer Anrede verpflichtend ist. Nur so könnten die Rechte non-binärer Personen gewahrt werden.
Schmerzensgeld bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen unerlaubter E-Mail-Werbung als DSGVO-Verstoß können deutsche Gerichte nicht einfach ablehnen, weil die E-Mail eine Bagatelle sei. Hierzu müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden. So entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können
Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.
Inhaltlich verantwortlich – Pflichtangaben im Newsletter
Die Notwendigkeit eines Impressums hat sich bei Seitenbetreibern längst herumgesprochen. Die selbe Pflicht besteht auch mit Blick auf jede Form von Werbe-E-Mails. Ergänzt wird die Impressumpflicht durch die Pflicht zur Angabe des inhaltlich Verantwortlichen bei journalistisch-redaktionellen Angeboten. Diese Verpflichtung gilt einerseits nicht für jeden Newsletter. Andererseits ist sie auch nicht auf Angebote von Verlagen beschränkt. …