Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …
Kategorie: Rechtslage
Aktuelle Urteile im E-Mail-Marketing
sämtliche neue Urteile aus Deutschland zum E-Mail-Marketing zusammengestellt von Dr. Martin Schirmbacher und Sebastian Schulz von HÄRTING Rechtsanwälte aus Berlin.
Bloße Einbindung von URLs auf eigene Webseiten oder Social Media Profile in E-Mails ist keine unzulässige Werbung
Sofern E-Mail-Marketing unter Verstoß gegen das UWG erfolgt, stehen Wettbewerbern des werbenden Unternehmens sowie qualifizierten Einrichtungen, Kammern und Verbänden wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche auf Beseitigung und Unterlassung zu, unabhängig davon, ob sie selbst Adressaten der unzulässigen E-Mail-Werbung sind. Sind natürliche Personen oder Unternehmen, die nicht Wettbewerber des werbenden Unternehmens sind, Adressat unzulässiger E-Mail-Werbung, scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche der …
Rechtliche Stolperfallen bei CRM-Systemen
Fast jedes Unternehmen nutzt ein Customer Relationship Management System. Art, Umfang, Größe und Kosten unterscheiden sich sehr. Von E-Mail-Marketing auf Basis on Excel-Tabellen zu riesigen Salesforce-Anwendungen ist alles dabei. Die rechtlichen Fragestellungen sind dabei ähnlich und haben viel mit Datenschutz zu tun.
Auch Werbung über Internetportale ist grundsätzlich einwilligungspflichtig
Die werbliche Ansprache per privater Nachricht auf Social-Media-Plattformen wie z. B. LinkedIn oder Xing ist heute täglich zu beobachten. Dass auch solche Nachrichten als elektronische Post im Sinne des UWG einzuordnen sind, hatte das OLG Nürnberg bereits im Jahr 2019 klargestellt (Urt. v. 15.01.2019 – 3 U 724/18, Rn. 59), mit der weitreichenden Folge, dass …
Öffentlich verfügbare E-Mail-Adressen sind nicht vogelfrei
Nach einer Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.7.2023, Az. W137 2255219-1/2E) dürfen öffentlich verfügbar gemachte geschäftliche E-Mail-Adressen allenfalls zur Kontaktaufnahme mit dem Inhaber der E-Mai-Adresse, nicht aber zu anderen Zwecken verwendet werden. Geschieht das, wenn auch versehentlich, liegt darin ein Datenschutzverstoß.
Gericht: Werbefreie Double-Opt-in-Mail ist … keine Werbung
Werbung per E-Mail bedarf bekanntlich der Einwilligung. Ein Unternehmer hatte von einem Fleischerbetrieb eine E-Mail erhalten, wonach er für das Abonnement eines Newsletters einen Bestätigungs-Link anklicken sollte. Dies tat er jedoch nicht, sondern verklagte den Versender – und verlor in zwei Instanzen.
Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren
Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.
Kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen E-Mail-Spam durch einen „Rechtskundigen“
Neben bekannten Rechtsfragen zur Einordnung von Kundenzufriedenheitsumfragen als Werbung im Rechtssinne und zu den Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG hat das AG Neumarkt in einer nicht mehr ganz so jungen Entscheidung klargestellt, in welchen Fällen ein anwaltlich vertretener Unterlassungsgläubiger keinen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten geltend machen kann.
KI-generierter Newsletter: Gibt es rechtliche Probleme?
Seit November letzten Jahres ist ChatGPT in aller Munde und viele Unternehmen überlegen, wie sie die Vorteile künstlicher Intelligenz für ihr Unternehmen nutzen können. Insbesondere im Bereich der Content-Erstellung liegt es nahe, sich bei ChatGPT oder anderen Large Language Models zu bedienen. Aus rechtlicher Sicht besteht kein Anlass für allzu große Vorsicht. Urheberrechtlich sind die …