Kategorie: Rechtslage

Kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen E-Mail-Spam durch einen „Rechtskundigen“

Neben bekannten Rechtsfragen zur Einordnung von Kundenzufriedenheitsumfragen als Werbung im Rechtssinne und zu den Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG hat das AG Neumarkt in einer nicht mehr ganz so jungen Entscheidung klargestellt, in welchen Fällen ein anwaltlich vertretener Unterlassungsgläubiger keinen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten geltend machen kann.

KI-generierter Newsletter: Gibt es rechtliche Probleme?

Seit November letzten Jahres ist ChatGPT in aller Munde und viele Unternehmen überlegen, wie sie die Vorteile künstlicher Intelligenz für ihr Unternehmen nutzen können. Insbesondere im Bereich der Content-Erstellung liegt es nahe, sich bei ChatGPT oder anderen Large Language Models zu bedienen. Aus rechtlicher Sicht besteht kein Anlass für allzu große Vorsicht. Urheberrechtlich sind die …

abmeldung klein 1024x759 - E-Mail-Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

E-Mail-Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Zugegeben, die Abmeldung eines Empfängers ist ein nicht sehr glorreicher Moment im E-Mail-Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren. Alles für Nichts? All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist …

Vorsicht bei zu detaillierten Einwilligungserklärungen

Zwei aktuelle Urteile geben erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass Einwilligungserklärungen sorgfältig formuliert sein müssen. Gericht werden vorformulierte Erklärungen stets in der denkbar schlechtesten Variante auslegen. Zielkonflikt bei der Formulierung Bei der Formulierung von Opt-in-Erklärungen besteht ein Zielkonflikt: Einerseits sind Einwilligungen nur wirksam, wenn sie alle wesentlichen Informationen enthalten. Andererseits beschränkt jede Konkretisierung die zukünftige Werbung. …

Kein Übergang von Unterlassungsverpflichtungen bei Asset-Deal

Bei einem so genannten Asset-Deal, bei dem also nur einzelne Vermögenswerte eines Unternehmens veräußert werden, geht ein etwaiges Vertragsstrafeversprechen des übernommenen Unternehmens nicht auf den Erwerber über. Das erwerbende Unternehmen muss sich also an alte Unterlassungserklärungen nicht halten. Kauf von IT und Website Dem Urteil des Landgericht Köln vom 26.9.2022 (Az. 14 O 225/21) ging …

Gestaltung des Opt-out bei Bestandskundenwerbung

Bei der E-Mail-Werbung an eigene Kunden kann ausnahmsweise auf die vorherige Abfrage einer Werbe-Einwilligung verzichtet werden. Unter Beachtung strenger Voraussetzungen kann auf eine solche Einwilligungsabfrage sowohl wettbewerbs- wie auch datenschutzrechtlich verzichtet werden. Die niedersächsische Datenchutzbehörde gibt hierzu Hinweise, wie die erforderliche Opt-out-Möglichkeit zu gestalten ist. (27. Tätigkeitsbericht 2021, S. 149) Grundsatz Die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung …

Selektion für Newsletter ruft die Datenschutzbehörden auf den Plan

Modernes Newsletter-Marketing versucht, die Kunden zielgenau anzusprechen. Geschieht die Selektion der Empfänger für einen konkreten Newsletterinhalt dabei ohne Einwilligung der Betroffenen, kann das einen DSGVO-Verstoß darstellen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass sich die Datenschutzaufsichtsbehörden sehr für das Thema interessieren. Wichtig ist, das Thema vorab zu erkennen und zu prüfen, ob und wenn ja wie eine Einwilligung …

Gericht: Werbewidersprüche müssen auf allen Kanälen berücksichtigt werden

Werbung per E-Mail ist nur zulässig, wenn eine Einwilligung des Empfängers vorliegt oder die (strengen) Voraussetzungen für die Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegen. In beiden Fällen hat der Abonnent die Möglichkeit, der weiteren Verwendung seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken zu widersprechen. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass der Empfänger dafür nicht auf …

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: