Yvonne Perdelwitz von postina.net mit einem Tipp für raschen und kostenlosen Spamcheck vor dem Newsletterversand.
Der absolit® Blog| Seite 24
Frage nach der Kundenzufriedenheit per E-Mail ist Spam
Die Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail im Anschluss an einen Kauf auf dem Amazon Marketplace ist eine unzulässige E-Mail-Werbung, sofern keine entsprechende Einwilligung des Kunden vorliegt. Eine Ausnahme hiervor gelte allein unter den strengen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG für Werbung an Bestandskunden.
Mehr Einwilligungen gewinnen
Die DSGVO hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig belastbare Einwilligungen sind. Mündliche Einwilligungen sind oft schwer beweisbar, schriftliche meist aufwendig. Der einfachste Weg ist die Online-Einwilligung.
Löst Whatsapp jetzt die E-Mail ab?
Facebook plant über WhatsApp-Business hinaus neue Funktionen, damit auch große Unternehmen den beliebten Messenger stärker nutzen. Whatsapp-Enterprise soll mit Benachrichtigungen, Live-Chat und Sponsored Messages den Dialog mit Kunden und Interessenten leichter machen.
Typografie im Newsletter
Ein gelungenes Schriftbild ist wesentlich für eine E-Mail. Yvonne Perdelwitz von postina.net mit einer Übersicht. Harmonieren Schriftfamilie, Schriftgröße und Zeilenhöhe miteinander, erleichtert es dem Leser, den Inhalt schnell zu erfassen. Der Einsatz von Webfonts, die aus dem www. – zb. von Google Fonts – nachgeladen werden, ist aber immer noch komplex und nicht für alle …
Von den Folgen eines Fehlurteils
Nun kommt, was kommen musste: Erste Gerichte entscheiden, dass auch eine E-Mail-Signatur Werbung enthalten kann und so die gesamte E-Mail einwilligungsbedürftig ist. Das Amtsgericht Bonn meint, dass schon eine Feedback-Anfrage in der E-Mail-Signatur Werbung sei. Das alles ist nicht überraschend, weil der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall schon im Jahre 2015 Vergleichbares entschieden hat. Kläger …
Gmail bekämpft langweilige Adress-Verteiler
Wer dröge E-Mails verschickt, hat bald Probleme. Gmail schlägt Nutzern vor, sich doch einfach gleich abzumelden, wenn ein Newsletter lange nicht gelesen wurde. Sicher ziehen bald auch andere Mailbox-Betreiber nach.
Newsletter aufpeppen
Holen Sie das Beste raus? Yvonne Perdelwitz von postina.net mit 10 Tipps für Ihre E-Mail Kommunikation. Das kommt gut an …
Angabe einer E-Mail-Adresse im Bestellvorgang stellt keine Einwilligung dar
Die Beklagte vertreibt im Internet Sportartikel. Der Anwalt eines Wettbewerbsverbands bestellte dort eine Kinderhose und gab dazu im Rahmen des Bestellvorgangs seine private E-Mail-Adresse an. In den AGB des Online-Shops in Verbindung mit ihrer Datenschutzerklärung heißt es u.a.: „Als Kunde werden deine Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und für eigene Werbezwecke genutzt.“ In der darauf …
Von E-Mail zu CRM – Dialog ist im Kommen
Die einen trauen sich durch die DSGVO gar nichts mehr. Die Anderen aber sehen sich bestätigt: Dialogmarketing bringt Umsatz, wenn der Empfänger gefragt wurde ob er den Dialog auch will. Zur Einwilligung führen zwei Wege: Der Newsletter und der Kundenclub. Viele Branchen fahren inzwischen doppelgleisig.
