Umfragen bei Mitarbeitern und Kunden helfen bei Unternehmensentscheidungen. Yvonne Perdelwitz von der E-Mail und Online Marketing Agentur postina.net mit Hinweisen zur erfolgreichen Umsetzung.
Der absolit® Blog| Seite 23
BGH: Unzulässigkeit von Feedbackumfragen eines Amazon-Händlers beim Rechnungsversand
Nach einigen Entscheidungen der Instanzgerichte zur Unzulässigkeit von Feedbackumfragen und seinem Urteil zur Werbung in Autorespondern hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich nun zur Zulässigkeit von Feedbackumfragen in Transaktions-E-Mails geäußert. Das Ergebnis dürfte für viele Online-Händler erneut unerfreulich sein. Der BGH hat die Chance zu einer interessengerechten Abwägung leider nicht genutzt. Als einzigen Ausweg wird die …
10 E-Mail Kennzahlen
Kompakt auf den Punkt gebracht, finden Sie hier die wichtigsten E-Mail Kennzahlen. Diese sind angereichert mit Erfahrungswerten aus der postina.net Newsletter Werkstatt.
Vorsicht bei der Verbindung von Werbe-Opt-in mit Eröffnung des Kundenkontos
Ein beliebter Versuch, für mehr Werbeeinwilligungen zu sorgen, ist die Verbindung der Opt-in-Erteilung mit der Eröffnung des Kundenkontos. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, wie ein frisches Urteil aus München zeigt. Worum ging es? Klägerin in dem Rechtsstreit war die Wettbewerbszentrale. Diese richtete sich mit dem Vorwurf unzulässiger E-Mail Werbung gegen die Beklagte, die einen Onlinehandel …
Schneller Spam-Test vor Versand
Yvonne Perdelwitz von postina.net mit einem Tipp für raschen und kostenlosen Spamcheck vor dem Newsletterversand.
Frage nach der Kundenzufriedenheit per E-Mail ist Spam
Die Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail im Anschluss an einen Kauf auf dem Amazon Marketplace ist eine unzulässige E-Mail-Werbung, sofern keine entsprechende Einwilligung des Kunden vorliegt. Eine Ausnahme hiervor gelte allein unter den strengen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG für Werbung an Bestandskunden.
Mehr Einwilligungen gewinnen
Die DSGVO hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig belastbare Einwilligungen sind. Mündliche Einwilligungen sind oft schwer beweisbar, schriftliche meist aufwendig. Der einfachste Weg ist die Online-Einwilligung.
Löst Whatsapp jetzt die E-Mail ab?
Facebook plant über WhatsApp-Business hinaus neue Funktionen, damit auch große Unternehmen den beliebten Messenger stärker nutzen. Whatsapp-Enterprise soll mit Benachrichtigungen, Live-Chat und Sponsored Messages den Dialog mit Kunden und Interessenten leichter machen.
Typografie im Newsletter
Ein gelungenes Schriftbild ist wesentlich für eine E-Mail. Yvonne Perdelwitz von postina.net mit einer Übersicht. Harmonieren Schriftfamilie, Schriftgröße und Zeilenhöhe miteinander, erleichtert es dem Leser, den Inhalt schnell zu erfassen. Der Einsatz von Webfonts, die aus dem www. – zb. von Google Fonts – nachgeladen werden, ist aber immer noch komplex und nicht für alle …
Von den Folgen eines Fehlurteils
Nun kommt, was kommen musste: Erste Gerichte entscheiden, dass auch eine E-Mail-Signatur Werbung enthalten kann und so die gesamte E-Mail einwilligungsbedürftig ist. Das Amtsgericht Bonn meint, dass schon eine Feedback-Anfrage in der E-Mail-Signatur Werbung sei. Das alles ist nicht überraschend, weil der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall schon im Jahre 2015 Vergleichbares entschieden hat. Kläger …