In Vorbereitung unseres neuen Seminars habe ich einmal die von deutschen Gerichten bereits gefällten Urteile zusammengetragen. Demnächst wird sich mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung die Situation erheblich verschärfen. Höchste Zeit, das Thema anzugehen.
Der absolit® Blog| Seite 31
Code geknackt: Optimierung für hochauflösende Bildschirme
Bei einigen neuen Bildschirmen werden HTML-E-Mails nur mit Mini-Bildern und viel zu schmalen Spalten dargestellt. Yvonne Perdelwitz von postina.net mit einer praktikablen und recht einfachen Lösung für das Darstellungsproblem.
Melden Sie sich hier ab! – Wie leicht muss ein Newsletter-Versender es den Empfängern machen?
Jeder Newsletter muss dem Empfänger eine Möglichkeit bieten, sich aus dem Verteiler auszutragen. Doch wie einfach muss es der Unternehmer dem Empfänger machen, sein Opt-out zu erklären?
Newsletter-Software: Nicht nur Preis und Usability zählen
Gute Newsletter-Software muss nicht teuer sein, aber bestimmten Anforderungen entsprechen. Yvonne Perdelwitz von postina.net mit wesentlichen Auswahlkriterien, die bei der Auswahl erfahrungsgemäß zu kurz kommen.
Feedbackanfragen per E-Mail sind Spam
Ein weiteres Urteil zum E-Mail-Marketing reiht sich ein in eine Folge von Entscheidungen, die den Kontakt zum Kunden per E-Mail weiter erschwert. Danach bedarf es auch der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Kunden, wenn diesem nach einem Online-Kauf eine Kundenzufriedenheitsabfrage gesendet werden soll. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffende E-Mail weitergehende werbende Zusätze enthält. Von …
Newsletter für hochauflösende Bildschirme optimieren
Was man beim Einbinden von Bildern in Newsletter wissen sollte …
So holen Sie mehr aus Ihren Daten
Jeder redet davon, aber keiner nutzt wirklich alle vorhandenen Daten richtig aus. Hier die wichtigsten Daten, die jeder hat, aber zu selten nutzt. Und was man damit tun kann.
Kontaktformulare und E-Mail-Einwilligungen
Die meisten Einwilligungen in die Werbung per E-Mail werden im Internet eingeholt. Dies geschieht in aller Regel über Web-Formulare. Eine neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden gibt Anlass, auf ein paar rechtliche Aspekte hinzuweisen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte.
Wie gut ist Ihre Versand-IP?
Ein wichtiger Faktor bei der Zustellbarkeit von Newslettern ist die Reputation der IP des Mailservers, mit der er versendet wurde.
Keine Einwilligung bei Verweis auf Sponsorenliste
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung in die Werbung durch andere Unternehmen ist unwirksam, wenn die Einwilligungserklärung auf eine Liste von 59 Unternehmen verweist und der Teilnehmer für jedes einzelne Unternehmen mittels Opt-out entscheiden muss, ob er von diesem Werbung wünscht. So entschied das OLG Frankfurt a.M. Ende vergangenen …
