Ein wichtiger Faktor bei der Zustellbarkeit von Newslettern ist die Reputation der IP des Mailservers, mit der er versendet wurde.
Der absolit® Blog| Seite 31
Keine Einwilligung bei Verweis auf Sponsorenliste
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung in die Werbung durch andere Unternehmen ist unwirksam, wenn die Einwilligungserklärung auf eine Liste von 59 Unternehmen verweist und der Teilnehmer für jedes einzelne Unternehmen mittels Opt-out entscheiden muss, ob er von diesem Werbung wünscht. So entschied das OLG Frankfurt a.M. Ende vergangenen …
Nach BGH-Urteil: Das Ende der Werbung in Transaktionsmails?
Wer Autoresponder-E-Mails Werbung beifügt, verletzt die Rechte des Empfängers jedenfalls dann, wenn der Empfänger zuvor bekundet hat, keine Werbung erhalten zu wollen. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15). Das Urteil ist rechtskräftig und hat gravierende Folgen für die werbende Kommunikation mit Kunden. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte.
Der beste Versandzeitpunkt: Am Geburtstag
Wer nach einer Idee sucht, seine Kunden zu einem für sie besonders passenden Zeitpunkt persönlich anzusprechen, hat die Lösung nun auf der Hand: Mit einer Geburtstagskampagne.
E-Mails und Newsletter mobil optimieren
E-Mails checken ist die meistgenutzte Funktion von Smartphones. Die meisten Öffnungen kommen von unterwegs. Hier sind die wichtigsten Regeln für die Gestaltung mobil-Optimierter E-Mails und Newsletter.
Animation im Newsletter: Worauf achten?
Ob für die emotionale Ansprache mit einem geschmackvollen Cinemagraph oder zum schnellen Verdeutlichen von Sachverhalten – animierte GIFs bereichern das E-Mail Marketing. Einige Tipps zur Nutzung der bewegten Bilder von Yvonne Perdelwitz, postina.net.
Grundsatz „Keine Haftung für Links“ gilt auch für E-Mails
Die Frage der Haftung für verlinkte Inhalte dürften sich die meisten Webseite-Betreiber schon einmal gestellt haben. Auch die Gerichte haben sich des Öfteren mit der Linkhaftung beschäftigt. So zuletzt auch der Bundesgerichtshof. Der Grundsatz ist eindeutig: Website-Betreiber haften nicht für verlinkte Inhalte. Dieser lässt sich ohne Schwierigkeiten auf Verlinkungen in E-Mails übertragen. Für jeden Grundsatz …
Weniger ist mehr
Was Responsive Design für den Content bedeutet: Yvonne Perdelwitz von der E-Mail & Online Agentur postina.net zu Flat, Responsive & Content Design.
BGH: Unzulässige E-Mails an Facebook-Freunde
Das Urteil ist keine große Überraschung. Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche den Freunde-Finder für Facebook als belästigende Werbung eingestuft (BGH vom 14.1.2016, Az. I ZR 65/14). Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Eine vorläufige Einordnung der Entscheidung lässt sich aber schon jetzt vornehmen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de
2016 wird Zartrosa und Mittelblau
Yvonne Perdelwitz von der E-Mail & Online Marketing Agentur postina.net mit Anregungen zur neuen Trendfarbe 2016.
