Immer wieder werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, nach denen eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail nach einer gewissen Zeit erlöschen soll. Aktuell ist über zwei Urteile zu berichten: mit unterschiedlichem Ergebnis.
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Er berät Unternehmen in Datenschutzfragen, bei der Vertragsgestaltung im IT-Recht und im Recht des Online-Vertrieb. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
Guter Zweck schließt Einwilligungserfordernis nicht aus
Tue Gutes und rede drüber. Diesen alten PR-Tipp beherzigen auch viele Unternehmen. Wenn dies per E-Mail oder SMS geschieht, wird dafür häufig eine Einwilligung des Empfängers erforderlich sein. Das hat jetzt das OLG Frankfurt zu Lasten eines Autohauses entschieden (OLG Frankfurt vom 6.10.2016, Az. 6 U 54/16).
Co-Sponsoring – OLG Frankfurt kassiert Einwilligung mit 50 Sponsoren
Immer wieder ist das Co-Sponsoring Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in einem neueren Urteil mit einer Einwilligungserklärung im Gewinnspiel beschäftigt. Nach dem Urteil ist eine unbestimmte Einwilligungserklärung in die Werbung von 50 Sponsoren unwirksam.
Melden Sie sich hier ab! – Wie leicht muss ein Newsletter-Versender es den Empfängern machen?
Jeder Newsletter muss dem Empfänger eine Möglichkeit bieten, sich aus dem Verteiler auszutragen. Doch wie einfach muss es der Unternehmer dem Empfänger machen, sein Opt-out zu erklären?
Kontaktformulare und E-Mail-Einwilligungen
Die meisten Einwilligungen in die Werbung per E-Mail werden im Internet eingeholt. Dies geschieht in aller Regel über Web-Formulare. Eine neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden gibt Anlass, auf ein paar rechtliche Aspekte hinzuweisen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte.
Nach BGH-Urteil: Das Ende der Werbung in Transaktionsmails?
Wer Autoresponder-E-Mails Werbung beifügt, verletzt die Rechte des Empfängers jedenfalls dann, wenn der Empfänger zuvor bekundet hat, keine Werbung erhalten zu wollen. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15). Das Urteil ist rechtskräftig und hat gravierende Folgen für die werbende Kommunikation mit Kunden. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte.
BGH: Unzulässige E-Mails an Facebook-Freunde
Das Urteil ist keine große Überraschung. Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche den Freunde-Finder für Facebook als belästigende Werbung eingestuft (BGH vom 14.1.2016, Az. I ZR 65/14). Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Eine vorläufige Einordnung der Entscheidung lässt sich aber schon jetzt vornehmen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de
Werbung per E-Mail und folgenreiche Auskunftsansprüche
Es beginnt meist mit einem harmlos scheinenden Schreiben und kann doch in langwierigen kostspieligen Auseinandersetzungen enden. Immer häufiger machen Empfänger von E-Mail-Nachrichten Auskunftsansprüche geltend. Und gar nicht so selten scheinen Unternehmen mit einer schnellen und zutreffenden Beantwortung überfordert. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de
Urteil mit Sprengkraft: Was die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH für das E-Mail-Marketing bedeutet
Safe Harbor ist vorläufig ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der vergangenen Woche entschieden. Damit ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, die allein auf die Geltung der Safe-Harbor-Regeln gestützt werden, nun illegal. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de
Marketing-Automation: Neue Herausforderung im Recht des E-Mail-Marketings
Die Automation von Marketing-Prozessen setzt sich immer mehr durch. Dies betrifft auch uns insbesondere das E-Mail-Marketing. Immer mehr wird versucht, den Empfängern maßgeschneiderte Inhalte zu übersenden. Dabei werden im Idealfall alle Informationen berücksichtigt, die über den Empfänger bekannt sind. Dies wirft datenschutzrechtliche Fragen auf. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de.