Im vergangenen Jahre haben einzelne Datenschutzbeauftragte der Bundesländer angekündigt, sich verstärkt der E-Mail-Werbung anzunehmen. Ein Blick in die nun veröffentlichten Tätigkeitsberichte zeigt, dass die Behörden jedenfalls teilweise Taten haben Worten folgen lassen. In mindestens sechs Fällen haben die Behörden wegen Datenschutzverstößen Bußgelder erlassen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Er berät Unternehmen in Datenschutzfragen, bei der Vertragsgestaltung im IT-Recht und im Recht des Online-Vertrieb. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
Wechsel der Inhaberschaft von E-Mail-Adressen: Damoklesschwert für jeden Verteiler?
„Hallo! Ich möchte Ihre Werbemails nicht bekommen. Ich habe mich nie bei Ihnen eingetragen. Nehmen Sie mich umgehend aus dem Verteiler“. E-Mails dieser Art hat wohl jeder schon gesehen, der einen größeren Adress-Verteiler besitzt und regelmäßig Werbung per E-Mail versendet. In manchen Fällen stellt sich heraus, dass das Double Opt-in zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, …
E-Mail- Werbung 2014 und Ausblick auf 2015
Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher blickt zurück auf die Rechtslage der E-Mail- Werbung im Jahre 2014 und zeigt, was 2015 in diesem Bereich bringen wird.
Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail
Die Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen Einwilligung des Empfängers. Dabei ist unerheblich, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson umworben wird. Die Rechtsprechung ist vergleichsweise streng und legt dem Werbenden die volle Beweislast dafür auf, dass der Empfänger (und nicht etwa ein anderer für den Adressaten) selbst in die Werbung eingewilligt hat. Was das im …
Wie ein Rechtsanwalt den ganzen Verteiler gefährden kann
Wohl jeder größere E-Mail-Verteiler enthält Adressen, bei denen sich das Vorliegen einer Einwilligung des Inhabers der E-Mail-Adresse nicht mehr vollständig nachweisen lässt. Jedenfalls wenn man die strengen Anforderungen zugrunde legt, die die deutsche Rechtsprechung entwickelt hat, sind die Hürden insbesondere für historisch gewachsene Verteiler sehr hoch. Dass in diesem Umstand eine besondere Gefahr liegt, zeigt …
Urteil: Autoresponder müssen ohne Werbung auskommen
Es gibt mal wieder ein neues Gerichtsurteil zur Werbung in E-Mails. Und erneut ist die Entscheidung werbefeindlich. Ein Stuttgarter Amtsgericht hat eine dezente Werbung in einer Autoresponder-E-Mail beanstandet und einem ehemaligen Kunden einen Unterlassungsanspruch zugesprochen (AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.4.2014, Az. 10 C 225/14). Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte
Einen Gutschein pro Kundenbewertung?
Häufig geht es an dieser Stelle um die Zulässigkeit der Übersendung von Werbung per E-Mail. Dabei steht in der Regel im Vordergrund, ob eine werbende E-Mail überhaupt versendet werden darf. Heute ist der Inhalt von E-Mails, die ein Unternehmen an manche Kunden übersandt hatte, Thema. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil der …
BGH untersagt Tell-a-friend weitgehend
Werbende Unternehmen müssen erneut einen Rückschlag hinnehme, was die Möglichkeiten im Netz angeht, auf sich aufmerksam zu machen. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes wird die vielfach auf Webseiten eingesetzte Empfehlungsfunktion weitgehend verboten. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.
Verstöße gegen Unterlassungserklärungen und wie man sie vermeidet
Abmahnungen im E-Mail-Marketing sind an der Tagesordnung. Sind die geltend gemachten Unterlassungsansprüche berechtigt, lässt es sich bisweilen nicht vermeiden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Verstößt man dagegen, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Ob aber ein Verstoß vorliegt, hängt von dem Wortlaut der Unterlassungserklärung ab, wie ein Urteil des LG Heidelberg zeigt. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING …
Auch in Österreich: Informationsübermittlung per E-Mail bedarf der Einwilligung
Dass die Werbung per E-Mail in Deutschland einer Einwilligung bedarf, ist hinlänglich bekannt. Im Ausland ist die Rechtslage allerdings bisweilen eine andere. In Österreich hat der Oberste Gerichtshof jetzt jedoch eine ganz ähnliche Rechtsauffassung vertreten und entschieden, dass schon die Informationsübermittlung per E-Mail jedenfalls dann einer Einwilligung bedarf, wenn diese in Werbeabsicht erfolgt. Von Dr. …