Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail

Die Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen Einwilligung des Empfängers. Dabei ist unerheblich, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson umworben wird. Die Rechtsprechung ist vergleichsweise streng und legt dem Werbenden die volle Beweislast dafür auf, dass der Empfänger (und nicht etwa ein anderer für den Adressaten) selbst in die Werbung eingewilligt hat. Was das im Einzelnen bedeutet ist aber offen.  Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte

 

Viele in der Praxis übliche Marketingmaßnahmen werden von der Rechtsprechung teilweise sehr kritisch gesehen. Dr. Martin Schirmbacher und Daniel Schätzle haben sich in einem aktuellen juristischen Aufsatz für die renommierte Fachzeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) umfassend mit Kommunikationsformen befasst, bei denen auch E-Mails zum Einsatz kommen. Auf 10 Seiten zeigen die Reichweite des rechtlich Zulässigen auf.

Das grundsätzliche Einwilligungserfordernis für E-Mail-Werbung hat seine Berechtigung und gründet insbesondere in der Ausuferungsgefahr. Diese Gefahr besteht jedoch nicht bei allen in der Praxis üblichen Kommunikationsformen, bei denen auch E-Mails zum Einsatz kommen und derer sich die Unternehmen bedienen. Dieser Umstand ist bei der rechtlichen Bewertung einzelner Kommunikationsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Die Reichweite des rechtlich Zulässigen zeigt, dass die Rechtsprechung den verschiedenen Möglichkeiten der Information per E-Mail deutlich zu streng gegenüber steht. Trotz des weiten Verständnisses des Werbebegriffs ist nicht jede geschäftliche Kommunikation per E-Mail zwingend als Werbung und damit als einwilligungsbedürftig zu bewerten.

Der Aufsatz ist für Juristen geschrieben, sollte aber auch dem juristischen Laien einen Einblick in die Rechtslage geben. Zu den angesprochenen Themen gehören unter anderem:

– die Tell-a-friend-Funktion
– Feedback-Anfragen per E-Mail
– Werbung in Transaktions-E-Mails
– Autoresponder-Funktionen
– Gewinnspiele und Co-Sponsoring
– Double-Opt-in-Verfahren und Protokollierung
– Stand-Alone-Newsletter
– Erlöschen der Einwilligung durch Zeitablauf?
– die ausnahmsweise Entbehrlichkeit der Einwilligung
– verpflichtende Abmeldemöglichkeiten

Der dfv Verlag hat die Veröffentlichung des Aufsatzes “Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail” von Dr. Martin Schirmbacher und Daniel Schätzle freundlicherweise genehmigt. Der Beitrag steht hier im Volltext als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Näheres zu seiner Person finde Sie hier.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen:
Der RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. Die TrackBack URI dieses Artikel.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: