Es war nur eine Frage der Zeit, bis es auch zu dieser absurden Frage ein Urteil geben würde. Nun ist es da. Immerhin mit dem richtigen Ergebnis: Wer in seiner E-Mail-Signatur sein Unternehmenslogo verwendet und mit der eigenen Website verlinkt, macht die E-Mail damit noch nicht zur einwilligungsbedürftigen Werbung (AG Frankfurt a.M. vom 2.10.2017, Az. …
Schlagwort: Recht
Kammergericht lässt Zähne des Spam-Krokodils nachwachsen
Das LG Berlin hat vor gut einem Jahr den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen eine Unterlassungsklage wegen unzulässiger E-Mail-Werbung zugelassen. Der Rechtsmissbrauch ergab sich aus der Beteiligung des Dienstes Spam-Krokodil, der die Klägerin weitgehend vom Kostenrisiko befreite. Das Gericht sah das Geschäftsmodell des Dienstes als rechtsmissbräuchlich an. Das Kammergericht in Berlin sah dies nun anders (Urt. …
E-Mail-Adressen für Custom-Audience bei Facebook hochladen? Nicht mit der Bayerischen Datenschutzaufsicht
Facebook Custom Audience ermöglicht ein zielgruppengenaues Targeting von Werbeanzeigen auf Facebook. Vergleichbare Targeting-Verfahren werden auch von verschiedenen anderen sozialen Netzwerken angeboten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich nun mit den verschiedenen Audiences-Möglichkeiten bei Facebook befasst und eine Guideline veröffentlicht. Kurzzusammenfassung: Das Hochladen von Kundenlisten ist nur mit Einwilligung des Nutzers zulässig. Das Facebook-Pixel lässt …
Beschränkter Auskunftsanspruch bei unverlangter E-Mail-Werbung
Versendet ein Unternehmen unzulässige E-Mail-Werbung, können Mitbewerber neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Um den Umfang eines solchen Schadenersatzanspruches zu ermitteln, steht dem Mitbewerber ein Auskunftsanspruch zu. Das OLG Dresden setzte sich mit dem Gegenstand des Auskunftsanspruches auseinander und grenzte diesen von der unzulässigen Ausforschung ab.
Schwierige Werbeeinwilligung: Oberlandesgericht kassiert AGB-Klausel der Telekom
Natürlich suchen Unternehmen nach einfachen Wegen, die Einwilligungen ihrer Kunden in die Werbung über verschiedene Kanäle einzuholen. Häufig werden Einwilligungen in AGB des Unternehmens integriert. Das OLG Köln hat eine solche Klausel jetzt für unwirksam erklärt.
Streitwertfestsetzung – Nur noch 1.000,- Euro bei unerlaubter Werbe-E-Mail
Die Werbung per E-Mail ist verboten, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Empfängers vor. Soweit so klar und Gerichte haben in der Vergangenheit verschiedenste Konstellationen zumeist zu Lasten des Werbenden entschieden. Unterschiedlich beurteilt wird dabei, welchen Streitwert die Gerichte dabei anzusetzen haben. In jüngeren Entscheidungen haben es Münchener Gerichte eher moderat angehen lassen …
Keine umfassende Sperrpflicht bei E-Mail-Werbung an Bestandskunden
Widerspricht ein Kunde dem weiteren Empfang von Bestandskundenwerbung ohne Einwilligung unter Hinweis auf eine konkrete E-Mail-Adresse, trifft das Unternehmen keine allgemeine Pflicht, sämtliche E-Mail-Adressen des Kunden für Bestandskundenwerbung zu sperren (KG vom 31.1.2017, Az. 5 U 63/17).
Bundesgerichtshof: Verdeckte Generaleinwilligung ist unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat mal wieder entschieden, dass Einwilligungserklärungen transparent und hinreichend konkret gefasst sein müssen. Eine allgemeine Einwilligung, die auf Sponsoren verweist, sei unzureichend, wenn nicht erkennbar ist, für welche Produkte und Dienstleistungen die Sponsoren werben. Unwirksam sei insbesondere, wenn dadurch letztlich eine allgemeine Einwilligung erteilt wird, ohne dass der Betroffene das wirklich merkt. (BGHvom …
Sind Feedbackanfragen doch erlaubt?
Eine neue Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 16.1.2017 macht Online-Händlern Mut. Danach sind Feedback-Anfragen im Anschluss an einen Online-Kauf nicht rechtswidriger Spam. Vielmehr sind solche E-Mails nach dem Beschluss der Kammer hinzunehmen, wenn sie innerhalb weniger Tage nach Abschluss des Vertrages versendet werden.
Unerlaubte E-Mail-Werbung: Hinweise aus München zur Unterlassungserklärung und dem Double-Opt-in-Verfahren
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München (Urteil vom 23.1.2017, Az. 21 U 4747/15) muss jeder kennen, der Werbung per E-Mail versendet. Sie enthält Hinweise zum Nachweis beim Double-Opt-in-Verfahren und zur Formulierung einer Unterlassungserklärung, wenn der Nachweis nicht gelingt.