Die Versendung von Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Das gilt bereits länger und nicht erst mit dem neuen Datenschutzrecht. Das bei Widerruf der Einwilligung zukünftige gleichwohl versande Werbe-E-Mails so zu behandeln sind, als läge keine Einwilligung vor, musst kürzlich das OLG München klarstellen.
Schlagwort: Recht
Der Spam-Ordner: Nicht nur im E-Mail-Marketing ein Problem
Ein Ärgernis für alle E-Mail-Marketer sind E-Mails, die beim Empfänger im Spam-Ordner landen und so nicht oder nur zeitverzögert zur Kenntnis genommen werden. Dass der Spam-Ordner auch rechtlich ein größeres Problem sein kann, zeigt ein aktuelles Urteil aus Österreich.
Re-Opt-in-Kampagnen als Verletzung eines Grundrechtes auf Datenschutz
Um den Mai 2018 wiederholten sich scheinbar unendliche E-Mails, die den Empfänger zur Abgabe einer Einwilligung zwecks weiterer Kontaktaufnahme aufforderten. Unzählige Unternehmen sprangen auf den Zug auf, um im Rahmen der aufkommenden DSGVO mehr oder weniger sämtlichen Kontakten erstmalig oder vorsorglich erneut eine datenschutzkonforme Einwilligung abzuringen. Bei Vielen dürfte sich schnell Ernüchterung angesichts der wenigen …
Andere Länder, andere Sitten: 100.000,- Dollar Strafe gegen Unternehmenschef wegen Spammings
Die Rechtslage im E-Mail-Marketing gilt in Deutschland als besonders streng. Bei jeder E-Mail, bei der eine Einwilligung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, drohen Abmahnungen und Klagen. Ein Fall aus Übersee zeigt nun, dass das deutsche Rechtsdurchsetzungsverfahren noch eher harmlos ist. Eine kanadische Aufsichtsbehörde hat gerade den Chef einer B2B-Plattform persönlich wegen Verstößen gegen die kanadischen …
Kein Einwilligungserfordernis für Werbung im Posteingang
Für die Werbung per E-Mail gelten bekanntlich strenge Voraussetzungen. In aller Regel ist eine Einwilligung des Empfängers erforderlich. In einem Streit unter Stromlieferanten tobt ein Streit um die Frage, ob das auch gilt, wenn im Posteingang von Kunden eines Freemail-Dienstes Anzeigen eingeblendet werden, die (nur) auf den ersten Blick so aussehen, als seien es E-Mails, …
Keine Bestandskundenwerbung an Interessenten
Die strengen Anforderungen an eine zulässige Bestandskundenwerbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG werden in der Praxis immer wieder übersehen. So verlangt die Norm, dass der Empfänger einer Werbe-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Werbung auch tatsächlich Kunde des werbenden Unternehmens sein muss. Es reicht nicht aus, dass der „Kunde“ zwar Informationen über das Angebot des Werbenden …
E-Mail-Marketing und die DSGVO – Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden
Die Datenschutzgrundverordnung hat in den letzten Monaten für viel Wirbel gesorgt, auch unter E-Mail-Marketern. Dabei sind die tatsächlichen Auswirkungen der DSGVO geringer, als vielfach kolportiert. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK), der Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat nun eine neue Orientierungshilfe herausgeben, mit man sich als Online-Marketing-Experte befassen sollte. Vorweg ist wichtig zu wissen, dass die Orientierungshilfen …
Vorsicht bei der Verbindung von Werbe-Opt-in mit Eröffnung des Kundenkontos
Ein beliebter Versuch, für mehr Werbeeinwilligungen zu sorgen, ist die Verbindung der Opt-in-Erteilung mit der Eröffnung des Kundenkontos. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, wie ein frisches Urteil aus München zeigt. Worum ging es? Klägerin in dem Rechtsstreit war die Wettbewerbszentrale. Diese richtete sich mit dem Vorwurf unzulässiger E-Mail Werbung gegen die Beklagte, die einen Onlinehandel …
Von den Folgen eines Fehlurteils
Nun kommt, was kommen musste: Erste Gerichte entscheiden, dass auch eine E-Mail-Signatur Werbung enthalten kann und so die gesamte E-Mail einwilligungsbedürftig ist. Das Amtsgericht Bonn meint, dass schon eine Feedback-Anfrage in der E-Mail-Signatur Werbung sei. Das alles ist nicht überraschend, weil der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall schon im Jahre 2015 Vergleichbares entschieden hat. Kläger …
Null und Nichtig! Adresshändler ohne gültigen Vertrag
Das Jahr beginnt mit einem Paukenschlag für die Adresshandelsbranche. In einem einigermaßen unübersichtlichen Verfahren hat das OLG Frankfurt entschieden, dass ein Vertrag über die Bereitstellung von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken nichtig ist, wenn die Parteien wissen, dass die eingeholten Einwilligungserklärungen unwirksam sind und eine Datenweitergabe nicht rechtfertigen (OLG Frankfurt vom 24.1.2018, Az. 13 U 165/16). Ein …