Das LG Berlin hat vor gut einem Jahr den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen eine Unterlassungsklage wegen unzulässiger E-Mail-Werbung zugelassen. Der Rechtsmissbrauch ergab sich aus der Beteiligung des Dienstes Spam-Krokodil, der die Klägerin weitgehend vom Kostenrisiko befreite. Das Gericht sah das Geschäftsmodell des Dienstes als rechtsmissbräuchlich an. Das Kammergericht in Berlin sah dies nun anders (Urt. …
Autor: Daniel Schätzle
Rechtsanwalt Daniel Schätzle ist Partner in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin. Nähere Angaben zu seiner Person finden Sie unter www.haerting.de/de/team/daniel-schaetzle.
Beschränkter Auskunftsanspruch bei unverlangter E-Mail-Werbung
Versendet ein Unternehmen unzulässige E-Mail-Werbung, können Mitbewerber neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Um den Umfang eines solchen Schadenersatzanspruches zu ermitteln, steht dem Mitbewerber ein Auskunftsanspruch zu. Das OLG Dresden setzte sich mit dem Gegenstand des Auskunftsanspruches auseinander und grenzte diesen von der unzulässigen Ausforschung ab.
Keine umfassende Sperrpflicht bei E-Mail-Werbung an Bestandskunden
Widerspricht ein Kunde dem weiteren Empfang von Bestandskundenwerbung ohne Einwilligung unter Hinweis auf eine konkrete E-Mail-Adresse, trifft das Unternehmen keine allgemeine Pflicht, sämtliche E-Mail-Adressen des Kunden für Bestandskundenwerbung zu sperren (KG vom 31.1.2017, Az. 5 U 63/17).
Unerlaubte E-Mail-Werbung: Hinweise aus München zur Unterlassungserklärung und dem Double-Opt-in-Verfahren
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München (Urteil vom 23.1.2017, Az. 21 U 4747/15) muss jeder kennen, der Werbung per E-Mail versendet. Sie enthält Hinweise zum Nachweis beim Double-Opt-in-Verfahren und zur Formulierung einer Unterlassungserklärung, wenn der Nachweis nicht gelingt.
Unerlaubte E-Mail-Werbung: Abmahnung und dann?
Wer berechtigt wegen unerlaubter E-Mail-Werbung abgemahnt wird, muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Damit die vereinbarte Vertragsstrafe nicht fällig wird, muss ein erneuter Versand an den betreffenden Empfänger ausgeschlossen werden. Um die Folgen einer dennoch – versehentlich – versandten Werbe-E-Mail zu mindern, lohnt sich ein Blick auf die konkrete Formulierung der Unterlassungserklärung. Denkbar ist sogar, die …
Kooperationsanfrage per E-Mail kann Werbung sein
Das OLG Frankfurt bestätigte kürzlich, dass auch Nachfragehandlungen als Werbung per E-Mail eingestuft werden können. Hierzu zählen auch Kooperationsanfragen von einem Blogbetreiber zum Zwecke des Austauschs von Beiträgen und Links. In den Erhalt derartiger Werbungen kann der angefragte Seitenbetreiber jedoch durch Äußerungen auf seiner Webseite eingewilligt haben.
Abmahnmissbrauch: Spam-Krokodil gezähmt
Wenn die Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung zum Geschäftsmodell wird, wenden abgemahnte Unternehmen häufig rechtsmissbräuchliches Verhalten ein. Nicht immer setzt sich dieser Einwand durch. Das Landgericht Berlin (Urt. v. 20.9.2016, Az. 15 O 6/16) hatte sich kürzlich mit einer etwas ungewöhnlichen Idee zu beschäftigen, die auf ein Geschäft mit Abmahnungen abzielte. Dagegen setzte sich der Einwand …
Double-Opt-in-Verfahren – alternativlose Verifizierung von Newsletter-Anfragen
Ein Urteil des OLG Düsseldorfs bringt mehr Klarheit in der Frage, ob Bestätigungsmails als Spam einzuordnen sind oder nicht. Die Anfrage via Mail, ob der Anfragensteller auch tatsächlich derjenige ist, der den Newsletter abonniert hat, wird in dem Urteil als alternativlos und dementsprechend zulässig angesehen, das Versenden zumindest aber als nicht schuldhaft eingeordnet und ein …
Feedbackanfragen per E-Mail sind Spam
Ein weiteres Urteil zum E-Mail-Marketing reiht sich ein in eine Folge von Entscheidungen, die den Kontakt zum Kunden per E-Mail weiter erschwert. Danach bedarf es auch der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Kunden, wenn diesem nach einem Online-Kauf eine Kundenzufriedenheitsabfrage gesendet werden soll. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffende E-Mail weitergehende werbende Zusätze enthält. Von …
Keine Einwilligung bei Verweis auf Sponsorenliste
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung in die Werbung durch andere Unternehmen ist unwirksam, wenn die Einwilligungserklärung auf eine Liste von 59 Unternehmen verweist und der Teilnehmer für jedes einzelne Unternehmen mittels Opt-out entscheiden muss, ob er von diesem Werbung wünscht. So entschied das OLG Frankfurt a.M. Ende vergangenen …