Das LG Wiesbaden hatte sich in einem aktuellen Beschluss zur Streitwertfestsetzung mit den Auswirkungen von „Späh-Elementen“ in unerlaubter E-Mail-Werbung auseinander zu setzen. Nach dem Beschluss wirken sich derartige Elemente wie ein Google-Pixel streitwerterhöhend aus. Bei Versand von Werbe-E-Mails unter Einbeziehung von Tracking-Technologien ist daher in doppelter Hinsicht Vorsicht geboten.
Autor: Daniel Schätzle
Rechtsanwalt Daniel Schätzle ist Partner in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin. Nähere Angaben zu seiner Person finden Sie unter www.haerting.de/de/team/daniel-schaetzle.
Bestandskunden-Werbung nach Widerruf
Bekanntlich besteht bei Einhaltung strenger Anforderungen die Möglichkeit, E-Mail-Marketing gegenüber eigenen Kunden zu betreiben, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Die Ausnahme knüpft unter anderem an die Eigenschaft des Empfängers als Kunde an. Auf sie kann sich ein Unternehmen nicht berufen, wenn der Kunde dem Empfang von Werbenachrichten widersprochen hat. Dies wirft die Frage auf, …
Bestandskundenwerbung – aus Sicht der Datenschutzbehörde
Immer wieder äußern sich die Datenschutzbehörden der Länder zum Thema E-Mail-Werbung und geben ihre Sicht auf die Dinge kund. Dabei finden sich die zentralen Regelungen gar nicht in den Datenschutzgesetzen, sondern in § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Insofern stellen sich Zuständigkeitsfragen. Für die Praxis des E-Mail-Marketing lohnt sich ein Blick auf …
Abmahnung wegen unzulässiger E-Mail-Werbung kann rechtsmissbräuchlich sein
Fraglos ist die Zusendung von unerbetener E-Mail-Werbung unzulässig und berechtigt den Empfänger zur Abmahnung. Ausnahmen gelten nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen von Kundenbeziehungen. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, die Abmahnung nicht einfach hinzunehmen. Unter Umständen ist das Verhalten des Abmahnenden rechtsmissbräuchlich. Häufig lässt sich zudem der geltend gemachte Erstattungsanspruch reduzieren. Sachverhalt Gerichte verhalten sich …
Einwilligungen für personalisiertes E-Mail-Marketing
Längst geht es beim E-Mail-Marketing nicht mehr nur um den Versand von werblichen Inhalten an einen Verteiler von Empfängern, die sich für den Newsletter angemeldet haben. Vielmehr sollen die Inhalte an die spezifischen Bedürfnisse eines jeden Empfängers ausgerichtet sein. Neben den wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen kommt nun mit der Entscheidung des EuGH zu „Planet49“ und …
Widerrufene Einwilligung ist auch keine Einwilligung
Die Versendung von Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Das gilt bereits länger und nicht erst mit dem neuen Datenschutzrecht. Das bei Widerruf der Einwilligung zukünftige gleichwohl versande Werbe-E-Mails so zu behandeln sind, als läge keine Einwilligung vor, musst kürzlich das OLG München klarstellen.
Re-Opt-in-Kampagnen als Verletzung eines Grundrechtes auf Datenschutz
Um den Mai 2018 wiederholten sich scheinbar unendliche E-Mails, die den Empfänger zur Abgabe einer Einwilligung zwecks weiterer Kontaktaufnahme aufforderten. Unzählige Unternehmen sprangen auf den Zug auf, um im Rahmen der aufkommenden DSGVO mehr oder weniger sämtlichen Kontakten erstmalig oder vorsorglich erneut eine datenschutzkonforme Einwilligung abzuringen. Bei Vielen dürfte sich schnell Ernüchterung angesichts der wenigen …
E-Mail-Werbung im Großkundenbereich
Bei der werblichen Ansprache per E-Mail insbesondere von Großkunden stellt sich die Frage, ob eine Einwilligung der juristischen Person als ausreichend angesehen werden kann. Dies gilt umso mehr, wenn nicht nur auf die allgemeine Mail Adresse, sondern der jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen personalisiert beworben wird. Im Umkehrschluss würde dies möglicherweise auf eine Einwilligung eines jeden …
Keine Bestandskundenwerbung an Interessenten
Die strengen Anforderungen an eine zulässige Bestandskundenwerbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG werden in der Praxis immer wieder übersehen. So verlangt die Norm, dass der Empfänger einer Werbe-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Werbung auch tatsächlich Kunde des werbenden Unternehmens sein muss. Es reicht nicht aus, dass der „Kunde“ zwar Informationen über das Angebot des Werbenden …
BGH: Unzulässigkeit von Feedbackumfragen eines Amazon-Händlers beim Rechnungsversand
Nach einigen Entscheidungen der Instanzgerichte zur Unzulässigkeit von Feedbackumfragen und seinem Urteil zur Werbung in Autorespondern hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich nun zur Zulässigkeit von Feedbackumfragen in Transaktions-E-Mails geäußert. Das Ergebnis dürfte für viele Online-Händler erneut unerfreulich sein. Der BGH hat die Chance zu einer interessengerechten Abwägung leider nicht genutzt. Als einzigen Ausweg wird die …