Autor: Martin Schirmbacher. Das Landgerichts Magdeburg beurteilte Einwilligungserklärungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Er berät Unternehmen in Datenschutzfragen, bei der Vertragsgestaltung im IT-Recht und im Recht des Online-Vertrieb. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
E-Mail-Werbung in Kundenbeziehungen
Autor: Martin Schirmbacher. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen stellt klar: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in Kundenbeziehungen.
Rechtlicher Unterschied zwischen Telefon- und E-Mail-Werbung
Autor: Martin Schirmbacher. Der Bundesgerichtshof hat in einem im August 2010 veröffentlichten Urteil noch einmal den rechtlichen Unterschied zwischen der Werbung am Telefon und der E-Mail Werbung im B2B-Bereich deutlich gemacht.
Und wieder: Vorsicht bei Preisangaben im Newsletter
Autor: Martin Schirmbacher. Neues Urteil des OLG Hamm zur Angabe von Lieferkosten bei Werbung im Newsletter.
Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Autor: Martin Schirmbacher. Die Preisangabenverordnung (PAngV) gilt für alle Angebote eines Unternehmers gegenüber Letztverbrauchern und kann grundsätzlich auch Unternehmer mit einschließen.
Vertragsgestaltung von Internet-Dienstleistungen im Paket
Autor: Martin Schirmbacher. Folgen einer aktuellen BGH-Entscheidung
Pflicht zum Double-Opt-In, auch bei offline generierten Adressen?
Dass das Double-Opt-In-Verfahren eine vergleichsweise sichere Methode ist, rechtssicher eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail einzuholen, hat sich herumgesprochen. Bei weitem nicht alle Unternehmen setzen aber stets und immer Double-Opt-In ein.
Geschäftsgeheimnis: E-Mail-Adressen
Autor: Martin Schirmbacher. Wenn es noch einer Bestätigung bedurft hätte, dass der E-Mail-Adressdaten-Bestand eines Unternehmens von ganz erheblicher Bedeutung für das Unternehmen ist, hat das Oberlandesgericht Köln jetzt einen solchen Beleg geliefert.
Vorsicht bei gekauften Adressen
Autor: Martin Schirmbacher. Ankäufer von E-Mail-Adressdaten dürfen sich nicht mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers begnügen.
Rechtsvorschriften für Unternehmen in Twitter
Autor: Martin Schirmbacher. Unternehmen richten auf Twitter eigene Seiten ein. Dabei gilt es jedoch eine Reihe von Rechtsvorschriften zu beachten.