Autor: Dr. Martin Schirmbacher

Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Er berät Unternehmen in Datenschutzfragen, bei der Vertragsgestaltung im IT-Recht und im Recht des Online-Vertrieb. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.

Service-Kommunikation nur zulässig ohne Werbung

Der Kunde eines Versicherungsmaklers sah sich durch angebliche Service-Calls gestört und ließ diese Anrufe gerichtlich untersagen. Der Makler hatte vor allem angerufen, um herauszufinden, ob der Kunde mit der abgeschlossenen Versicherung zufrieden sei und ob er gegebenenfalls zu einer anderen Versicherung wechseln möchte. Die angerufenen Gerichte werteten dies als Werbung und verurteilten den Makler zur …

Adressgenerierung mit Gewinnspielen: Was sagt die DSGVO?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass es auch nach der DSGVO zulässig ist, Werbeeinwilligungen über Gewinnspiele einzuholen. Ein Energieunternehmen hatte einen Wettbewerber wegen verschiedener Werbemaßnahmen verklagt. Es ging unter anderem um den Anruf bei einer Kundin. Das beklagte Energieunternehmen hat letztlich verloren; Dennoch ist das Urteil gut für die Werbenden (OLG Frankfurt vom 27.06.2019, Az. …

Der Adressverteiler als Geschäftsgeheimnis – Neues Gesetz sorgt für Handlungsbedarf

Es gibt ein neues Gesetz, das auch erhebliche Auswirkungen auf das Marketing hat. Konkret betrifft es den Umgang mit Adressverteilern und deren Schutz als Geschäftsgeheimnis. Das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt seit dem 26. April 2019. Durch das GeschGehG wird der Schutz von vertraulichen Informationen in Unternehmen einheitlich und umfassend geregelt. Die …

Andere Länder, andere Sitten: 100.000,- Dollar Strafe gegen Unternehmenschef wegen Spammings

Die Rechtslage im E-Mail-Marketing gilt in Deutschland als besonders streng. Bei jeder E-Mail, bei der eine Einwilligung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, drohen Abmahnungen und Klagen. Ein Fall aus Übersee zeigt nun, dass das deutsche Rechtsdurchsetzungsverfahren noch eher harmlos ist. Eine kanadische Aufsichtsbehörde hat gerade den Chef einer B2B-Plattform persönlich wegen Verstößen gegen die kanadischen …

Drum prüfe wer … ein Unterlassungsversprechen abgibt

Abmahnungen wegen unaufgeforderter Werbung per E-Mail sind an der Tagesordnung. Wer keine Klage riskieren möchte, gibt eine Unterlassungserklärung ab. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Werbende, eine Vertragsstrafe für den Fall zu zahlen, dass in Zukunft dennoch werbende E-Mails ohne Einwilligung versendet werden. Darüber kommt dann ein Vertrag mit dem Abmahnenden zustande. Ein aktueller Fall, …

E-Mail-Adressen als Werbetrigger – Gericht: Custom Audience ist ohne Einwilligung Rechtsverstoß

Noch immer nutzen viele Unternehmen Custom Audiences bei sozialen Netzwerken, um Werbung zielgenau nur an solche Personen auszuliefern, mit dem sie zuvor in Kontakt standen. Zu diesem Zweck werden E-Mail-Adressen – in verschlüsselter Form – bei den Netzwerken zum Abgleich hochgeladen. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat nun entschieden, dass diese Praxis datenschutzwidrig ist.

E-Mail-Marketing und die DSGVO – Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden

Die Datenschutzgrundverordnung hat in den letzten Monaten für viel Wirbel gesorgt, auch unter E-Mail-Marketern. Dabei sind die tatsächlichen Auswirkungen der DSGVO geringer, als vielfach kolportiert. Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK), der Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat nun eine neue Orientierungshilfe herausgeben, mit man sich als Online-Marketing-Experte befassen sollte. Vorweg ist wichtig zu wissen, dass die Orientierungshilfen …

Vorsicht bei der Verbindung von Werbe-Opt-in mit Eröffnung des Kundenkontos

Ein beliebter Versuch, für mehr Werbeeinwilligungen zu sorgen, ist die Verbindung der Opt-in-Erteilung mit der Eröffnung des Kundenkontos. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, wie ein frisches Urteil aus München zeigt. Worum ging es? Klägerin in dem Rechtsstreit war die Wettbewerbszentrale. Diese richtete sich mit dem Vorwurf unzulässiger E-Mail Werbung gegen die Beklagte, die einen Onlinehandel …

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