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Kein DSGVO-Schadensersatz wegen einer einzigen Werbe-E-Mail

Bekanntlich löst der Versand von werbenden E-Mails ohne eine vorherige Einwilligung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus. Auch etwaige Anwaltskosten für eine Abmahnung sind normalerweise zu ersetzen. Die DSGVO wirft aber die Frage auf, ob darüber hinaus auch ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht. Immer öfter machen Abmahner auch einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO geltend; bisher zu …

6 Trends im Kundenverhalten

Die letzten zwölf Monate brachten in allen Bereichen des Lebens Veränderungen durch Digitalisierung. Die Reduzierung der zwischenmenschlichen Kontakte erzwang digitale Alternativen. Das führte zu einer der größten Veränderungen im Kundenverhalten. Unternehmen müssen sich auf die neuen Kunden einstellen. Sechs Entwicklungen sind dabei zu beachten.

Pflichtfeld „Anrede“ bei Newsletter-Abonnements muss auch neutrale Auswahl zulassen

Ende letzten Jahres hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass bei der Aufnahme von Kontaktdaten in einem Online-Formular im Anrede-Feld neben „Herr“ und „Frau“ auch eine geschlechtsneutrale Anrede bereitgehalten werden muss. Dies gilt jedenfalls, wenn die Auswahl der einer Anrede verpflichtend ist. Nur so könnten die Rechte non-binärer Personen gewahrt werden.

Versandplanung: Die Mischung macht’s

Auch im E-Mail Marketing gilt die Regel „steter Tropfen höhlt den Stein“: Es ist empfehlenswert die Medienplanung langfristig anzulegen und eine sinnvolle Frequenz von Mailing-Aktionen festzulegen, die den einzelnen Kunden regelmäßig versorgt aber gleichzeitig nicht überfordert. Dies macht auch deswegen Sinn, weil im Vorfeld eine seriöse Planung von Personal-Ressourcen und Budgets zu erfolgen hat.

Wichtig: HTTP-Inhalte aktualisieren

URLs befinden sich nicht nur in Links auf Artikel, sondern auch hinter Bildern, Icons, (unsichtbaren) Platzhaltern und in Skripten auf Ihrer Webseite, zum Beispiel beim Anmeldeformular zum Newsletter. An all diesen Stellen muss das alte http:// in https://, also die SSL verschlüsselte URL, geändert werden.

Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können

Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.

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