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Auch Geschäftsführer können für unerbetene Werbung haften

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat ein Bußgeld gegen die Geschäftsführer eines Hausverwaltungsunternehmens bestätigt, die nicht verhindert hatten, dass ein Neukunde des Unternehmens Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet hatten. Weil sich die Geschäftsführer nicht von der Rechtmäßigkeit des E-Mail-Versandes überzeugt hatten, verhängte die zuständige Behörde ein Bußgeld von 500,- Euro. Das hielt das Gericht für angemessen.

HessBfDI zur fehlenden Freiwilligkeit bei Kopplung von Online-Ticketkauf und Werbeeinwilligung

Das in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelte Kopplungsverbot verursacht in der Praxis weiterhin zum Teil erhebliche Unsicherheiten. Im 52. Tätigkeitsbericht des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten wird auf den Seiten 146f. ein Fall beschrieben, bei dem ein Unternehmen von Kunden, die online Tickets für Veranstaltungen kaufen wollten, eine Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten, u.a. der E-Mail-Adresse, für …

EuGH: Kein Schmerzensgeld für Spamming

Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO reicht es alleine nicht aus, dass eine Verletzungshandlung im Sinne der DSGVO begangen wurde. Vielmehr muss der Geschädigte auch darlegen, dass er einen tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. April 2024 (Az. C-741/21) festgestellt. …

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