Im aktuellen Newsletter-Survey kommt Absolit auf nur zehn Unternehmen, deren E-Mails rechtlich einwandfrei sind. Untersucht wurden 278 beim Zentralarchiv deutschsprachiger Newsletter registrierte Publikationen.
Nur 34,8% hatten ein komplettes Impressum. 9,4% der Newsletter unterlassen gar den gesetzlich geforderten Hinweis auf eine Abbestellmöglichkeit. Damit so etwas nicht passiert, gibt es einen Selbsttest, mit dem der eigene Newsletter geprüft werden kann: www.absolit.de/5Regeln.htm.
Vor zwei Wochen trat das neue Wettbewerbsgesetz in Kraft. Seriöse Versender beachten schon immer die darin geforderte Einwilligungspflicht. Unkenntnis herrscht dagegen bei den gesetzlich geforderten Pflichtangaben. Das Teledienstegesetz fordert Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme im Impressum. Nur 41,7% der E-Mails nennen neben der Postanschrift auch eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer. 33,8% riskieren Abmahnungen, weil sie gar keine Kontaktdaten nennen.
Die Studie „Newsletter Survey Q2 2004“ untersuchte 278 Newsletter, die auf der Plattform www.absolit.de/zentral registriert sind. Getestet wurde die zum Stichtag 15.07.2004 dem Zentralarchiv vorliegende, aktuelle Ausgabe. Vier formale Kriterien wurden geprüft: Betreff, Anrede, Abbestellfunktion und Impressum. Nur zwei Newsletter erreichten die volle Punktzahl. Insgesamt zehn waren ohne Beanstandungen: Braumanager, co.Tec, ComputerWissenClub, Genussreich, Office Discount, Rabbit, Ratioform, Sport-Thieme, T-Com und Zinsler.
„Unternehmen blamieren sich mit ihren Newslettern, die doch als elektronische Visitenkarte gedacht seien“ kritisiert Schwarz. Enttäuscht zieht er die Bilanz der aktuellen Studie: „Wir kamen uns vor wie Autotester, die neue Modelle danach beurteilen, ob die Bremsen funktionieren und der Wagen auf Anhieb anspringt“. Damit Firmen in Zukunft ihre Newsletter selbst testen, bevor sie auf öffentlichen Internet-Straßen verkehren, hat er unter www.absolit.de/5Regeln.htm einen Selbsttest bereitgestellt.