Schlagwort: Rechtslage

Bloße Einbindung von URLs auf eigene Webseiten oder Social Media Profile in E-Mails ist keine unzulässige Werbung

Sofern E-Mail-Marketing unter Verstoß gegen das UWG erfolgt, stehen Wettbewerbern des werbenden Unternehmens sowie qualifizierten Einrichtungen, Kammern und Verbänden wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche auf Beseitigung und Unterlassung zu, unabhängig davon, ob sie selbst Adressaten der unzulässigen E-Mail-Werbung sind. Sind natürliche Personen oder Unternehmen, die nicht Wettbewerber des werbenden Unternehmens sind, Adressat unzulässiger E-Mail-Werbung, scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche der …

Kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen E-Mail-Spam durch einen „Rechtskundigen“

Neben bekannten Rechtsfragen zur Einordnung von Kundenzufriedenheitsumfragen als Werbung im Rechtssinne und zu den Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG hat das AG Neumarkt in einer nicht mehr ganz so jungen Entscheidung klargestellt, in welchen Fällen ein anwaltlich vertretener Unterlassungsgläubiger keinen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten geltend machen kann.

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E-Mail-Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Zugegeben, die Abmeldung eines Empfängers ist ein nicht sehr glorreicher Moment im E-Mail-Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren. Alles für Nichts? All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist …

Vorsicht bei zu detaillierten Einwilligungserklärungen

Zwei aktuelle Urteile geben erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass Einwilligungserklärungen sorgfältig formuliert sein müssen. Gericht werden vorformulierte Erklärungen stets in der denkbar schlechtesten Variante auslegen. Zielkonflikt bei der Formulierung Bei der Formulierung von Opt-in-Erklärungen besteht ein Zielkonflikt: Einerseits sind Einwilligungen nur wirksam, wenn sie alle wesentlichen Informationen enthalten. Andererseits beschränkt jede Konkretisierung die zukünftige Werbung. …

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