Zustellrate verbessern: So geht’s

Die Zustellrate ist maßgeblich verantwortlich für den Erfolg einer E-Mail-Kampagne. Durch zertifizierte Versandserver lässt sie sich immens verbessern.

Professionelle ESPs lassen ihre Mailserver von der Certified Senders Alliance (CSA) zertifizieren. Die CSA ist eine gemeinsame Initiative des Providerverbandes eco und des Direktmarketingverbandes DDV. Die ESPs garantieren den Providern, dass E-Mails von ihren Systemen ausschließlich an Empfänger mit nachweisbarer Einwilligung gehen. Dafür setzen die Provider diese ESPs auf eine Whitelist. Das heißt, dass
deren E-Mail nicht vom Spamfilter geprüft werden. Wenn im Header einer E-Mail ein XCSA-
Complaints-Hinweis steht, kann dies eine einfache Beschwerdemöglichkeit für E-Mail-Empfänger bedeuten. Damit verringert sich die Chance, dass jemand, der sich beschweren will, einfach den Spam-Knopf drückt und so die Reputation des Versenders leidet.

Vorteile einer CSA-Zertifizierung

  • Durch das Whitelisting und die damit verbundene Reputation bei den Mailboxprovidern
    wird die Zustellbarkeit der versendeten Mails verbessert.
  • Durch das CSA-Beschwerdemanagement steht den Versendern ein effektives Frühwarnsystem
    für eingehende Beschwerden zur Verfügung.
  • Die Kriterien der CSA basieren nach eigenen Angaben auf europäischen Vorgaben und
    decken somit auch das internationale E-Mail-Marketing-Recht ab.
  • GMX & Web.de stellen E-Mails von CSA-Versendern einen nativen Abbestell-Button
    zur Verfügung, was das Risiko minimiert, als Spam markiert zu werden.

Weitere Zertifizierungsdienstleister

Neben der Certified Senders Alliance gibt es auch andere Zertifizierungsdienstleister, welche die Zustellbarkeit der Nutzer durch das Whitelisting bei Internet Service Providern positiv beeinflussen.
Hier eine Übersicht weiterer Anbieter:

EMM Benchmarks 2023 I Guide - Zustellrate verbessern: So geht's
EMM Benchmarks 2023 I Guidehgf - Zustellrate verbessern: So geht's
dfdf - Zustellrate verbessern: So geht's


Das müssen Sie beachten
Nicht nur die ESPs, welche von der Certified Senders Alliance zertifiziert wurden, müssen gegebene
Richtlinien einhalten. Auch die jeweiligen Unternehmen, welche E-Mail über diese Dienstleister versenden, müssen einige Dinge für ihr E-Mail-Marketing sicherstellen. Die CSA gibt hier folgende
Richtlinien für Versender zur Hand:

Double-Opt-in benutzen
Werbeinhalte dürfen nur an Empfänger versendet werden, von welchen auch eine entsprechende Werbeeinwilligung vorliegt – beispielsweise durch das Double-Optin-Verfahren. Alternativ kann auch eine Kundenbeziehung nach § 7 Absatz 3 UWG als Einwilligung gesehen werden.

Kopplungsverbot und Checkboxen
Eine Einwilligung muss dabei aktiv und bewusst erteilt werden. Vorausgefüllte Checkboxen sind somit nicht zulässig. Zudem muss die Einwilligung auch gesondert erteilt werden. Sogenannte Sammeleinwilligungen sind also ebenfalls nicht erlaubt.

Impressumspflicht
Jede versendete E-Mail muss ein vollständiges Impressum gemäß TMG § 5 Absatz 1 enthalten. Eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind hier Pflicht, um dem Empfänger eine schnelle Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen zu bieten.

Abmeldung in jeder Mail
Weiterhin muss jede Mail auch eine Abmelde-Option für den Leser beinhalten. Die Abmeldung darf keinen separaten Log-in erfordern und muss unverzüglich bearbeitet werden.

Verschleierung des kommerziellen Charakters
Letztlich darf der kommerzielle Charakter der E-Mail, sofern vorhanden, nicht verschleiert werden. Für den Empfänger muss also klar erkennbar sein, von wem diese Mail kommt und er muss einschätzen können, was deren Inhalt ist – beispielsweise durch eine klare Absenderadresse.

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