Ende letzten Jahres hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass bei der Aufnahme von Kontaktdaten in einem Online-Formular im Anrede-Feld neben „Herr“ und „Frau“ auch eine geschlechtsneutrale Anrede bereitgehalten werden muss. Dies gilt jedenfalls, wenn die Auswahl der einer Anrede verpflichtend ist. Nur so könnten die Rechte non-binärer Personen gewahrt werden.
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Versandplanung: Die Mischung macht’s
Auch im E-Mail Marketing gilt die Regel „steter Tropfen höhlt den Stein“: Es ist empfehlenswert die Medienplanung langfristig anzulegen und eine sinnvolle Frequenz von Mailing-Aktionen festzulegen, die den einzelnen Kunden regelmäßig versorgt aber gleichzeitig nicht überfordert. Dies macht auch deswegen Sinn, weil im Vorfeld eine seriöse Planung von Personal-Ressourcen und Budgets zu erfolgen hat.
Neues aus der Welt der Influencer
Influencer sind gut für die Reichweite, aber aufwändig und oft teuer. Das ändert sich gerade. Neue Plattformen machen den Zugang zu Influencern leichter und besser messbar.
Schmerzensgeld bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen unerlaubter E-Mail-Werbung als DSGVO-Verstoß können deutsche Gerichte nicht einfach ablehnen, weil die E-Mail eine Bagatelle sei. Hierzu müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden. So entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Wichtig: HTTP-Inhalte aktualisieren
URLs befinden sich nicht nur in Links auf Artikel, sondern auch hinter Bildern, Icons, (unsichtbaren) Platzhaltern und in Skripten auf Ihrer Webseite, zum Beispiel beim Anmeldeformular zum Newsletter. An all diesen Stellen muss das alte http:// in https://, also die SSL verschlüsselte URL, geändert werden.
Warum Live-Content interessanter ist
Der große Vorteil digitaler Inhalte ist, dass es keine Druckkosten gibt und Informationen mit minimalen Kosten millionenfach verbreitet werden können. Inzwischen ersticken wir jedoch in der Content-Flut und das Gegenteil weckt Interesse: Die Verknappung. Davon profitieren Live-Inhalte.
Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können
Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.
Finger weg oder ran an den Speck? Der Hype um Clubhouse aus E-Mail Marketer Sicht
Der Launch der neuen Social App „Clubhouse“ im deutschen Markt Mitte Januar hat gleich zu Beginn für jede Menge Wirbel gesorgt. Die Frage taucht auf, wie mit der neuen Social Plattform umgehen? Sollten E-Mail Marketer den neuen Hype in bestehende Aktivitäten integrieren?
Interaktion: 95% der postina.net Newsletter-Leser lieben den Nächsten mehr, als sich selbst
In 2020 hatte sich das 𝗽𝗼𝘀𝘁𝗶𝗻𝗮.𝗻𝗲𝘁-Team etwas Besonderes für Weihnachten einfallen lassen – mit einem interessanten Ergebnis. Yvonne Perdelwitz über einen kleinen Hebel, der die Kundenbindung um ein Vielfaches erhöht.
Inhaltlich verantwortlich – Pflichtangaben im Newsletter
Die Notwendigkeit eines Impressums hat sich bei Seitenbetreibern längst herumgesprochen. Die selbe Pflicht besteht auch mit Blick auf jede Form von Werbe-E-Mails. Ergänzt wird die Impressumpflicht durch die Pflicht zur Angabe des inhaltlich Verantwortlichen bei journalistisch-redaktionellen Angeboten. Diese Verpflichtung gilt einerseits nicht für jeden Newsletter. Andererseits ist sie auch nicht auf Angebote von Verlagen beschränkt. …
